Ein Verbot im rheinland-pfälzischen Koblenz, nachts Alkohol zum Mitnehmen zu verkaufen, bleibt vorläufig bestehen. Von den betreffenden Gaststätten gingen Lärm und Belästigungen für die Allgemeinheit aus, erklärte das Verwaltungsgericht am Montag in zwei Eilverfahren. Die Stadt hatte nach mehreren Ruhestörungen den Verkauf zwischen 21.00 Uhr und sechs Uhr im Sommerhalbjahr für Teile der Altstadt verboten. (Az. 5 L 642/21.KO u.a.)
Dagegen zogen zwei Kneipen vor Gericht. Sie argumentierten, dass der Lärm einzelner Gruppen nicht ihnen zuzurechnen sei. Das Gericht lehnte ihre Eilanträge jedoch ab. Es sei in der Vergangenheit zu Menschenansammlungen von teils mehreren hundert Menschen gekommen, “bei denen man sich ausgelassen und laut miteinander unterhalten habe”, erklärte es. Zudem sei der öffentliche Raum vermüllt worden, und Menschen hätten auf die Straße uriniert.
Diese Vorgänge rechtfertigten die Auflagen, entschied das Gericht. Die Beteiligten können noch beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschwerde einlegen. Wegen Ruhestörung und Mülls erließen in den vergangenen Monaten mehrere deutsche Städte Alkoholverbote für den öffentlichen Raum.
Quelle: AFP