Im Prozess um eine tödliche Teufelsaustreibung durch einen Wunderheiler wird am Montag (12.00 Uhr) vor dem Berliner Landgericht das Urteil erwartet. Drei Familienmitglieder sollen auf Empfehlung eines ebenfalls angeklagten islamischen “Wunderheilers” hin im Dezember 2015 der 22-jährigen Ehefrau eines Angeklagten über eine Woche hinweg täglich rund anderthalb Liter Salzwasser verabreicht und sie so vergiftet haben.
Der sogenannte Hodscha empfahl die Salzwasserverabreichung, um einen vermeintlichen Teufel auszutreiben, der für die Kinderlosigkeit des Paars verantwortlich gewesen sei. Die Frau starb nach einer Woche im Krankenhaus. Für die drei Familienmitglieder fordert die Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung mit Todesfolge Haftstrafen zwischen zwei und fünf Jahren sowie für den Wunderheiler wegen fahrlässiger Tötung eine Bewährungsstrafe.
Quelle: AFP