Im Prozess um den Tod einer 22-Jährigen bei einer sogenannten Teufelsaustreibung durch einen Wunderheiler hat das Berliner Landgericht am Montag den Ehemann und die Schwiegermutter des Opfers zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Schwiegervater erhielt eine Bewährungsstrafe, die Urteile erfolgten wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Der ebenfalls angeklagte sogenannte Wunderheiler Mazen K. wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung sowie einer Zahlung von 1500 Euro verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Wajdi H., dessen Mutter Widad A. und dessen Vater Mohamad H. auf Empfehlung des islamischen Wunderheilers K. hin im Dezember 2015 dem Opfer Nesma M. über eine Woche hinweg täglich rund anderthalb Liter Salzwasser verabreicht hatten. Der sogenannte Hodscha empfahl demnach das Vorgehen, um einen vermeintlichen Teufel auszutreiben, den er für die Kinderlosigkeit des Paars verantwortlich machte.
Die Frau trank nach Feststellungen des Gerichts das Salzwasser zu Beginn noch freiwillig. Ihr gesundheitlicher Zustand verschlechterte sich jedoch zusehends. Als die Frau nicht mehr selbstständig trinken konnte, hielten ihr Ehemann und dessen Eltern sie fest und flößten ihr das Salzwasser ein. Die Frau starb nach einer Woche im Krankenhaus.
Der Vorwurf der Teufelsaustreibung habe sich bestätigt, sagte die Vorsitzende Richterin. “Teufelsaustreibung hört sich laut an, so war es hier aber nicht – Nesma M. ist eines stillen Todes durch Salzwassergabe über mehrere Tage gestorben”, merkte die Richterin an.
Nach ihren Einführungsworten musste die Vorsitzende Richterin die Verhandlung für wenige Minuten unterbrechen, weil es schien, als hätte Widad A. im Gerichtssaal mehrere Tabletten geschluckt. Nach Begutachtung durch einen Sanitäter konnte die Verhandlung aber fortgesetzt werden.
Der 39-jährige Wajdi H. wurde zu drei Jahren und acht Monaten Haft, die 57-jährige Widad A. zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Der 59-jährige Mohamad H. erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe. Das Gericht blieb damit unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafhöhen.
Diese hatte zuvor für den Ehemann fünf Jahre, für die Schwiegermutter drei Jahre und drei Monate und für den Schwiegervater zwei Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Für den sogenannten Wunderheiler päldierte die Staatsanwaltschaft auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und eine Zahlung von 3000 Euro plädiert.
Das Gericht sei unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft geblieben, weil alle vier Verurteilten unbestraft und geständig gewesen seien, sagte die Vorsitzende Richterin am Montag. Sie betonte aber, dass die begangene Tat gleichwohl “eine erhebliche Straftat” sei.
Es sollten nicht religiöse Einstellungen oder ein besonderes Frauenbild bestraft werden, sagte die Richterin. Maßgeblich sei, dass die Beteiligten die Behandlung ihres Opfers nicht abgebrochen hätten, obwohl sich der Gesundheitszustands der jungen Frau erkennbar verschlechtert habe.
Die Verteidigung hatte für den Ehemann und seine Mutter nicht mehr als zwei Jahre Haft gefordert. Für den Wunderheiler verlangte sie einen Freispruch. Der Prozess hatte im November vergangenen Jahres begonnen und ging über mehr als 20 Verhandlungstage.
Quelle: AFP