Die Bundesländer haben für weitere drei Monate die rechtliche Befugnis, Corona-Maßnahmen wie eine Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen zu erlassen. Der Bundestag beschloss am Mittwochabend die Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, welche die Grundlage für die Verordnungen der Länder ist. Ohne den Beschluss zur Verlängerung wäre die epidemische Notlage Ende September ausgelaufen.
Für das Gesetz stimmten 325 Abgeordnete. 253 stimmten dagegen, fünf enthielten sich. Die Oppositionsfraktionen hatten bereits vor dem Votum angekündigt, der Vorlage der Koalition nicht zuzustimmen.
Die epidemische Lage, die mit dem Beschluss um bis zu drei Monate verlängert wird, war erstmals am 25. März 2020 festgestellt worden. Verlängerungen gab es am 18. November sowie am 4. März 2021 und 11. Juni dieses Jahres.
In dem vom Bundestag gefassten Beschluss wird zudem die Bundesregierung aufgefordert, bis Montag eine Formulierungshilfe für die geplante Abkehr vom Inzidenzwert als maßgebliche Größe für Corona-Maßnahmen vorzulegen. Dafür muss das Infektionsschutzgesetz geändert werden. Künftig soll die Zahl der Corona-bedingten Krankenhausaufenthalte eine zentrale Rolle spielen.
“Die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen ist aufgrund des Impffortschritts nicht mehr zentraler Maßstab”, heißt es in der nun angenommenen Beschlussvorlage. Daher seien die bislang im Gesetz genannten Schwellenwerte “nicht mehr aktuell”. Deshalb sollten sich die Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie “zukünftig insbesondere auch an der Covid 19-Hospitalisierungsrate ausrichten”.
Bislang heißt es in Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes: “Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen.” Diese Passage soll gestrichen werden.
Für eine Abkehr vom Inzidenzwert hatte sich zuvor auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ausgesprochen. Die Gesetzesänderung könnte am 1. September vom Kabinett gebilligt und am 7. September im Bundestag beschlossen werden. Abschließend soll der Bundesrat auf einer Sondersitzung am 10. September über die Änderung entscheiden.
Eine weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde am Mittwoch erstmals im Bundestag beraten. Sie betrifft die seit 1. August geltende Testpflicht für Einreisende nach Deutschland. Sie soll nun auch gesetzlich festgeschrieben werden, bislang gibt es dazu nur eine Verordnung. Auch diese Neuregelung soll der Bundestag am 7. September beschließen, am 10. September könnte dann der Bundesrat folgen.
In der Bundestagsdebatte vor der Abstimmung begründete Spahn die Verlängerung der epidemischen Notlage. “Die Pandemie ist noch nicht vorbei – so sehr wir uns das wünschen würden”, sagte er. Die Verbreitung der hoch ansteckenden Delta-Virusvariante habe den Kampf gegen die Pandemie “nochmal erschwert”.
Deutschland sei allerdings “alles in allem gut durch die Pandemie gekommen”, sagte der Minister. Nun gehe es darum, noch mehr Menschen für eine Impfung zu gewinnen: “Wir impfen Deutschland zurück in die Freiheit.”
Quelle: AFP