Die AfD darf die Wiesbadener Kongresshalle für ihren geplanten Bundesparteitag im Dezember nutzen. Laut städtischem Rechtsamt habe die Partei einen Anspruch auf Überlassung der Räume, teilte die hessische Landeshauptstadt am Dienstag nach einer Sitzung des Magistrats mit. Eine Verweigerung des Vertragsschlusses wäre demnach rechtswidrig. Vorsorglich habe die AfD alle Wochenenden zwischen Mitte November und Mitte Dezember abgefragt.
Nach einer Begehung der Halle habe sie das Preisangebot akzeptiert. Auf dieser Grundlage habe die Partei einen Mietvertrag abschließen wollen. Hätte der Magistrat eine Vertragsunterzeichnung abgelehnt, hätte es zu einem Rechtsstreit kommen können, für den das Rechtsamt die Erfolgschancen als sehr gering einschätze, teilte die Stadt mit. Nun soll ein verbindlicher Mietvertrag mit der Partei abgeschlossen werden. Nach Angaben der hessischen AfD soll der Parteitag am 11. und 12. Dezember stattfinden.
Quelle: AFP