Sozialverband VdK will gegen Streichung von Pflegegelderhöhung klagen

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Der Sozialverband VdK will gegen die Streichung der Pflegegelderhöhung klagen. Die “einkassierte Erhöhung” werde “notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht” eingeklagt, kündigte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Montag in Berlin an. Die zunächst angedachte Erhöhung war bei der im Juni verabschiedeten Pflegereform doch nicht umgesetzt worden.

Während der Pandemie hätten sich die meisten Pflegebedürftigen zu Hause sowie ihre pflegenden Angehörigen verängstigt und vergessen gefühlt, erklärte der VdK bei der Vorstellung einer von ihm im Auftrag gegebenen Studie der Hochschule Osnabrück. Diese hatte mehr als 16.000 VdK-Mitglieder befragt, die pflegebedürftig sind oder jemanden pflegen. Mehr als zwei Drittel gaben demnach an, sehr unter der psychischen Belastung in dieser Zeit gelitten zu haben.

“Für die Pflegeheime legte die große Koalition millionenschwere Rettungsschirme auf, für die Pflegekräfte gab es immerhin Applaus und Boni”, erklärte Bentele und kritisierte: “Nur für die pflegenden Angehörigen zu Hause gab es mal wieder nix.”

Laut Studie empfanden 78 Prozent der Pflegebedürftigen die Pandemie als belastend, bei den pflegenden Angehörigen waren es sogar 84 Prozent. 87 Prozent von ihnen hätten in der Zeit den Kontakt zu Dritten vermieden.

Fast ein Drittel der Pflegebedürftigen habe das Haus oder die Wohnung nicht mehr verlassen. Drei Viertel von ihnen hätten gefürchtet, an Covis-19 zu erkranken und Spätfolgen zu erleiden.

Auch seien Entlastungsangebote weggefallen: 37 Prozent der Pflegehaushalte hätten während der Corona-Pandemie keine Unterstützungsangebote mehr in Anspruch genommen, hieß es.

“Nie waren die 3,3 Millionen daheim lebenden Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ohnmächtiger als in der Pandemie”, erklärte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Doch ein individueller Rechtsanspruch auf Dynamisierung des Pflegegelds könne “nicht in langjährigen Gerichtsprozessen, sondern nur im Bundestag” erstritten werden.

Es fehle ein Sicherungsnetz für die Pflege daheim. Deshalb brauche es ein Pflegezeitgeld als Lohnersatzleistung “ähnlich dem Elterngeld”, forderte Brysch. Zudem solle ein Rechtsanspruch für Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege eingerichtet werden, ähnlich demjenigen für Kitaplätze.

Quelle: AFP

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