Der hohe Zinssatz von sechs Prozent jährlich bei Steuernachforderungen und -erstattungen ist für den Verzinsungszeitraum ab 2014 verfassungswidrig. Der Gesetzgeber müsse bis Ende Juli kommenden Jahres nachbessern, erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch, und zwar teilweise rückwirkend: Für den Zeitraum bis Ende 2018 könne das bisherige Recht noch angewandt werden, danach gelte die Neuregelung. (Az. 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17)
Der Zinssatz sei nicht mehr zu rechtfertigen, wenn er sich als “evident realitätsfern” erweise – was wegen des aktuell bestehenden “strukturellen Niedrigzinsniveaus” der Fall sei, teilte das Gericht weiter mit. Grundsätzlich sei der Gesetzgeber dazu berechtigt, Zinsen auf Steuernachzahlungen zu erheben. Dem liege die Annahme zugrunde, dass Steuerpflichtige einen Vorteil hätten, wenn ihre Steuer erst spät festgesetzt würde.
Wer Geld länger behält, kann es in dieser Zeit anlegen und Einkünfte damit erzielen. Allerdings sind die Zinsen am Markt derzeit so niedrig, dass kaum Gewinne zu machen sind. Der Zinssatz auf Steuernachzahlungen von einem halben Prozent pro Monat oder sechs Prozent pro Jahr wurde bereits 1961 festgelegt. Er bilde den potenziellen Vorteil nun nicht mehr hinreichend ab, erklärte das Gericht, denn er habe sich schon so weit vom tatsächlichen Marktzinsniveau entfernt, dass er “in etwa das Doppelte des höchsten überhaupt noch erzielbaren Habenzinssatzes ausmachte.”
Der Bundesfinanzhof hatte schon 2018 Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes geäußert. Das Bundesfinanzministerium entschied im Mai 2019, dass die Finanzämter die Zinsen nur noch vorläufig festsetzen sollten. Auf diese vorläufigen Bescheide könnte sich der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nun auswirken. Das Gericht hat nicht festgelegt, wie hoch der ab 2019 geltende Zinssatz sein muss. Doch hat es den Gesetzgeber dazu verpflichtet, eine “verfassungsgemäße Neuregelung” zu treffen. Hohe Zinsen könnten also sinken, und zwar sowohl bei Nachzahlungen als auch bei der Erstattung von zu viel gezahlten Steuern.
Das Bundesfinanzministerium kündigte an, zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder “zügig” die Vorbereitungen zu treffen, “um die Entscheidung des Verfassungsgerichts umzusetzen”, wie Staatssekretär Rolf Bösinger erklärte.
Aus den Oppositionsparteien kamen erfreute Reaktionen auf den Beschluss aus Karlsruhe. Katja Hessel (FDP), die Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses, teilte mit: “Wir als FDP-Fraktion begrüßen dieses Urteil und vor allem, dass das Bundesverfassungsgericht eine rückwirkende Korrektur ab 2019 für alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide angeordnet hat.”
Es sei “richtig und wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht diesen verfassungswidrigen Zustand endlich beendet hat”, erklärte AfD-Justiziar Stephan Brandner.
Der finanzpolitische Sprecher der Linksfraktion, Fabio De Masi, schlug vor, den Steuerzins “mit einem moderaten Aufschlag” an den Leitzins der Europäischen Zentralbank zu koppeln.
Die Bundesregierung und vor allem Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hätten es “verschlafen, hier frühzeitig aktiv zu werden”, kritisierte Lisa Paus, die Sprecherin der Grünen für Finanzpolitik.
Der Bund der Steuerzahler forderte ein Absenken des Zinssatzes um mindestens die Hälfte. “Darüber hinaus muss der Gesetzgeber die Zinssätze regelmäßig prüfen, damit diese zeitgemäß und fair sind”, sagte Präsident Reiner Holznagel am Mittwoch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Sinnvoll sei eine Regelung, “die auf Änderungen des Zinsniveaus reagiert”, erklärte Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie.
Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft kritisierte, dass Erstattungen nur rückwirkend bis 2019 gelten sollen. Sie sollten schon für frühere Jahre vorgenommen werden, “mindestens aber seit 2014”, forderte Chefvolkswirt Hans-Jürgen Völz.
Clemens Fuest, der Präsident des Münchner Ifo-Instituts, nannte es auf Twitter “bedauerlich”, dass die Bundesregierung sich geweigert habe, “dieses offenkundige Problem zu lösen” und erst die Entscheidung aus Karlsruhe habe kommen müssen.
Quelle: AFP