Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Mittwoch (09.30 Uhr) in Karlsruhe eine Entscheidung über Verzugszinsen bei Steuernachzahlungen. Der Zinssatz liegt aktuell bei einem halben Prozent pro Monat, also sechs Prozent im Jahr. Dagegen wenden sich zwei Unternehmen mit Verfassungsbeschwerden. (Az. 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17)
In der aktuellen Niedrigzinsphase sind sechs Prozent ein relativ hoher Zinssatz. Der Bundesfinanzhof äußerte schon 2018 Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Der Zinssatz gilt allerdings nicht nur für Nachforderungen des Staates, sondern umgekehrt auch für Steuererstattungen. In den Jahren 2019 und 2020 zahlten die Finanzämter sogar mehr Erstattungszinsen, als sie Nachzahlungszinsen einnahmen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Februar hervorgeht.
Quelle: AFP