Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13. Oktober über die Parteienfinanzierung. Die Verhandlung solle in der Karlsruher Messe in Rheinstetten stattfinden, teilte das Gericht am Dienstag mit. Es geht zum einen um einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von FDP, Linken und Grünen gegen die Anhebung der Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung. Zum anderen verhandelt das Gericht über ein Organstreitverfahren der AfD-Fraktion, die sich durch den Ablauf der Gesetzgebung in diesem Fall ihren Rechten verletzt sieht. (Az. 2 BvF 2/18 und 2 BvE 5/18)
Einige AfD-Abgeordnete wollten sich dem Antrag der anderen Fraktionen in Karlsruhe nachträglich anschließen, was das Gericht jedoch im November 2020 verbot. Darum sind die Antragstellerinnen im ersten Verfahren weiter nur die Fraktionen von FDP, Linken und Grünen. Sie lehnen die Neuregelung ab, derzufolge die Obergrenze der Parteienfinanzierung ab dem Jahr 2019 auf 190 Millionen Euro für alle Parteien angehoben wird.
Die Parteien finanzieren sich zum Teil über Steuergelder, die Höhe dieses Beitrags wird nach den Stimmenanteilen berechnet. Die drei Fraktionen sehen in der höheren Obergrenze vor allem einen Verstoß gegen den Grundsatz der Staatsfreiheit von Parteien. Die mündliche Verhandlung in der Messe, in der mehr Platz ist als im Gerichtsgebäude, wurde wegen der Corona-Pandemie schon zweimal verschoben. Ursprünglich war sie für Januar angesetzt.
Quelle: AFP