Der Wirecard-Untersuchungsausschuss des Bundestags ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem Antrag gescheitert, bestimmte Beweismittel veröffentlichen zu lassen. Der Ermittlungsrichter des BGH habe den Antrag auf Aufhebung des Geheimhaltungsgrads “geheim” am 6. August als unzulässig verworfen, teilte der BGH am Donnerstag auf Anfrage mit. Zuerst hatte die “Süddeutsche Zeitung” (Freitagsausgabe) berichtet, dass der BGH die Veröffentlichung eines Berichts über die Arbeit der Wirtschaftsprüfer abgelehnt habe.
Der BGH teilte auf Anfrage keine weiteren Informationen zu den Beweismitteln mit: Die Entscheidung liege noch nicht in veröffentlichungsfähiger Form vor, hieß es.
Der im Oktober eingesetzte Untersuchungsausschuss arbeitete monatelang die Vorkommnisse rund um den Zahlungsdienstleister Wirecard auf. Das Unternehmen war jahrelang immer weiter aufgestiegen, soll aber systematisch seine Bilanzen gefälscht haben. Wirecard musste Ende Juni 2020 Insolvenz anmelden.
Der Ausschuss legte im Juni 2021 seinen Abschlussbericht vor. Dabei stellten die Mitglieder vor allem ein Versagen der Wirtschaftsprüfer und der deutschen Finanzaufsicht fest. Inzwischen ist der Ausschuss aufgelöst.
Laut “Süddeutscher Zeitung” wollten die Mitglieder beim BGH erreichen, dass der Bericht des Bundestags-Sonderbeauftragten zur Arbeit der Wirtschaftsprüfer von EY ungeschwärzt veröffentlicht werden darf. Dieser habe viel Belastendes zutage gefördert, bleibe nach der BGH-Entscheidung aber unter Verschluss.
Quelle: AFP