Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat die Neuauflage des Gesetzes für mehr Geschlechtergleichheit in Führungspositionen als “Meilenstein” für Frauen in Deutschland bezeichnet. “Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass mehr hoch qualifizierte Frauen ins Top-Management aufsteigen können”, erklärte Lambrecht am Mittwoch. Eine erste Version des Führungspositionengesetzes gilt bereits seit 2015, die zweite Version des Gesetzes tritt nun am Donnerstag in Kraft.
Bereits mit dem vorigen Gesetz sei es gelungen, die Mindestquote von 30 Prozent Frauen in Aufsichtsräten zu übertreffen. “Jetzt werden deutliche Verbesserungen auch in Vorständen und anderen Spitzengremien folgen”, erklärte Lambrecht. Mehr Frauen in Vorstandsetagen bereicherten die Wirtschaft und hätten auch eine Vorbildfunktion. “Bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelungen haben sich namhafte Firmen Frauen in die Vorstände geholt”, erklärte Lambrecht weiter.
Für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte privatwirtschaftliche Unternehmen gilt künftig ein Mindestbeteiligungsgebot für große Vorstände, außerdem gibt es verpflichtende Regelungen zu Zielgrößen und Berichtspflichten. Bei Verstößen droht künftig ein Bußgeld. Das Bundesjustizministerium erhofft sich so eine stärkere Wirkung des Gesetzes und einen größeren Frauenanteil in Führungspositionen.
Für Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes gilt künftig unabhängig von einer möglichen Börsennotierung bereits ab einer Vorstandsgröße mit mehr als zwei Mitgliedern eine Mindestbeteiligung von je einer Frau und einem Mann. Die Quote von mindestens 30 Prozent Frauenanteil wird außerdem auch auf die Aufsichtsräte dieser Unternehmen übertragen.
In den aktuell 106 von der Quote betroffenen Unternehmen hat sich der Frauenanteil in den Aufsichtsräten laut Justizministerium seit 2015 von 25 auf 35,9 Prozent erhöht. In den Vorständen sitzen demnach 14,1 Prozent Frauen, der Wert hat sich seit 2015 vervierfacht.
Der Bund selber erreicht die eigenen Ziele bisher noch nicht: Im öffentlichen Dienst beträgt der Frauenanteil an Führungskräften laut Justizministerium 35 Prozent, in fast allen Dienststellen des Bundes sind weniger Frauen als Männer in Leitungsfunktionen.
“Auch der Bund selber konnte in seiner Vorbildfunktion nicht überzeugen”, erklärte das Bundesjustizministerium. Es sei “noch einiges zu tun”.
Quelle: AFP