BDI kritisiert Corona-Beschlüsse als unzureichend für Firmen

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Die deutsche Industrie hat die Bund-Länder-Beschlüsse zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie als unzureichend kritisiert und sieht vor allem die Firmen nicht ausreichend aufgeklärt. Bund und Länder seien “in der Pflicht, zügig Klarheit zu schaffen, ab wann die für die Öffentlichkeit beschlossenen Änderungen auch in den Unternehmen gelten”, erklärte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) am Mittwoch. Aus dem Gastgewerbe kamen sowohl Lob als auch Kritik.

Der BDI kritisierte die Umsetzung der Maßnahmen als “zu vage”. Die deutschen Firmen hätten mit Hygienekonzepten, Homeoffice und Impfangeboten durch Betriebsärzte “einen großen Beitrag im Kampf gegen Corona geleistet”, sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang. Offen sei aber, wie die neu beschlossenen Indikatoren nun zu einer Veränderung der Corona-Schutzmaßnahmen führen. “Das ist zu wenig.”

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentenkonferenz hatten am Dienstag den Corona-Kurs für die kommenden Monate festgelegt. So sollen unter anderem die kostenlosen Bürgertests abgeschafft werden und auf Ungeimpfte kommen verschärfte Testvorschriften zu, wenn sie Angebote in Innenräumen wahrnehmen wollen.

Neben dem Inzidenzwert sollen künftig außerdem Kennzahlen wie die Impfquote und die Auslastung der Intensivstationen für zu ergreifende Maßnahmen berücksichtigt werden. Einen weiteren Lockdown soll es nicht geben.

Die Politik lasse jedoch “die Unternehmen mit Blick auf die Fortführung der Testangebotspflicht für Ungeimpfte im Dunkeln stehen”, beklagte der BDI. So sei nur eine allgemeine Anpassung der Arbeitsschutzverordnung angekündigt worden – “ohne Details für die Umsetzung”. Solche Unklarheiten erschwerten der Wirtschaft eine verlässliche Planung für den Herbst.

In den Beschlüssen vom Dienstag geht es nur knapp darum, wie betriebliche Corona-Infektionen verhindert werden sollen. Der Bund werde dazu die “bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anpassen und verlängern”, heißt es. Dies gelte insbesondere für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte sowie die Testangebotsverpflichtung. Details dazu sind nicht vermerkt.

Derzeit gilt die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 10. September. Sie sieht unter anderem eine Pflicht des Arbeitgebers vor, Tests anzubieten und Schutzmasken bereitzustellen.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga begrüßte, dass Bund und Länder durch ihre Maßnahmen die “dauerhafte Öffnung unserer Betriebe” sicherstellten. Es sei zudem richtig, dass es für Getestete keine Zugangsbeschränkungen zu Hotels und Restaurants geben soll. Die sogenannte 2G-Regel, wonach nur Geimpfte und Genesene zugelassen werden, könne “nur als letzte Maßnahme im Falle einer deutlichen verschlechterten Infektionslage gerechtfertigt sein”.

Kritik übte der Verband hingegen an der von Bund und Ländern vereinbarten Kennzahl von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Wenn der Inzidenzwert in einem Landkreis stabil unter dieser Zahl liegt, können die Länder die 3G-Regel – also Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete – ganz oder teilweise aussetzen. Diese “fokussierte Ausrichtung auf den Inzidenzwert von 35” sei “rechtlich bedenklich”, erklärte der Verband.

Quelle: AFP

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