AfD scheitert vor Bundesverfassungsgericht mit Eilantrag zu Bundestagspräsidium

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Die AfD-Bundestagsfraktion ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, den Bundestag vorläufig zu neuen Verfahrensregeln für die Wahl von Parlamentsvizepräsidenten verpflichten zu lassen. Eine entsprechende einstweilige Anordnung lehnte das Gericht als unzulässig ab, wie es am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. In der laufenden Legislaturperiode hatten alle kandidierenden AfD-Abgeordneten die notwendige Mehrheit verfehlt – schließlich zog die Fraktion Ende 2020 vor das Bundesverfassungsgericht. (Az. 2 BvE 9/20)

Zwar steht laut Geschäftsordnung des Bundestags jeder Fraktion mindestens ein Sitz im Parlamentspräsidium zu. Die Präsidiumsmitglieder müssen allerdings von den Abgeordneten gewählt werden. Die AfD ist als einzige Fraktion nicht im Präsidium vertreten und sah sich nach der Ablehnung ihrer Vorschläge in ihren Rechten verletzt: Der Bundestag hätte vor den Abstimmungen Regelungen treffen müssen, um eine Nichtwahl “aus sachwidrigen Gründen” zu verhindern, argumentierte sie.

Das Gericht lehnte es nun ab, das Parlament vorläufig dazu zu verpflichten. Die AfD wolle ein neues und allgemein gültiges Verfahrensrecht, was im Eilverfahren nicht geschaffen werden könne, erklärte es. Bei diesem ginge es nur um eine vorläufige Sicherung von Rechten. “Dringender Regelungsbedarf” bestehe hier aber nicht.

Grundsätzlich könne die Fraktion auch in der Hauptsache in einem solchen Organstreitverfahren höchstens die Feststellung erreichen, dass ihre Rechte verletzt worden seien, teilte das Gericht mit – nicht aber die Verpflichtung des Bundestags zu neuen Regelungen für künftige Abstimmungen über AfD-Vorschläge.

Das Gericht wies auch einen zweiten Eilantrag des AfD-Bundestagsabgeordneten Fabian Jacobi ab. Dieser wollte erreichen, dass vorläufig auch einzelne Abgeordnete Wahlvorschläge für das Präsidium einreichen dürfen. (Az. 2 BvE 2/20)

Über beide Klagen ist damit noch nicht abschließend entschieden, am Mittwoch ging es nur um die Eilanträge. Am 10. November will das Gericht über Jacobis Klage verhandeln, wie es weiter mitteilte.

Die AfD reagierte enttäuscht auf die Entscheidungen. Es sei “leider wieder einmal festzustellen, dass Rechtsschutz für die Opposition vor dem Bundesverfassungsgericht”, gerade für die AfD, “im Inland inzwischen faktisch dysfunktional erscheint”, teilte Fraktionsjustiziar Stephan Brandner in Berlin mit. Er hoffe, dass “in der Hauptsache zeitnah in unserem Sinne” entschieden werde.

Der verfassungspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Niema Movassat, erklärte in Berlin, der Bundestag habe sich “autonom verschrieben, dass jede Fraktion im Präsidium des Deutschen Bundestages vertreten sein soll”. Freie Abgeordnete seien aber nicht dazu verpflichtet, “die antidemokratische und zum Teil faschistische AfD in das Herz der Demokratie” zu hieven.  

Quelle: AFP

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