Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Freitag eine Entscheidung über die Wahlrechtsreform. Den Termin teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Die Bundestagsfraktionen von FDP, Linken und Grünen wollen verhindern, dass die neuen Regelungen zur Zuteilung der Sitze bei der Bundestagswahl im September angewandt werden. Darum beantragten sie in Karlsruhe den Erlass einer einstweiligen Anordnung. (Az. 2 BvF 1/21)
Die im vergangenen Jahr mit den Stimmen von Union und SPD beschlossene Wahlrechtsreform soll den Bundestag verkleinern. Dazu sollen Überhangmandate teils mit den Listenmandaten verrechnet werden. Wenn die Regelgröße des Bundestags von 598 Abgeordneten überschritten würde, würden bis zu drei Überhangmandate nicht kompensiert.
Überhangmandate bekommen Parteien, wenn sie in einem Bundesland mehr Direktmandate über die Erststimme erringen, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze im Bundestag entstehen. Vor allem große Parteien profitieren davon. Seit 2013 – nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung für verfassungwidrig erklärt hatte – wurden solche Überhangmandate durch Ausgleichsmandate kompensiert.
Darum vergrößerte sich der Bundestag immer mehr, was die große Koalition mit der Wahlrechtsreform ändern wollte. Die drei klagenden Oppositionsfraktionen glauben aber nicht, dass das Ziel so erreicht werden kann. Sie halten Teile des Gesetzes für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Im Februar reichten sie eine Verfassungsbeschwerde und den Antrag auf eine Eilentscheidung in Karlsruhe ein. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Freitag zunächst über die beantragte Eilentscheidung, wie es am Dienstag mitteilte.
Quelle: AFP