Die Berliner Landesregierung will Gebäude stärker begrünen und ändert dazu die Bauordnung. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am Dienstag beschlossen, wie der Senat nach seiner Sitzung mitteilte. Der Entwurf sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 ein Fünftel eines neu zu bebauenden Grundstücks zu begrünen ist.
Sollte dies nicht möglich sein, muss die Begrünung über die Fassade oder das Dach erfolgen. Neue Dächer mit einer Neigung von bis zu zehn Grad sind demnach ab dann grundsätzlich zu begrünen.
Der weiterhin hohe Bedarf an Wohnraum, die Förderung der Barrierefreiheit, der nachhaltige Umgang mit Baustoffen und der Klimaschutz seien “wichtige Zukunftsthemen”, hieß es. Der Umgang mit diesen Herausforderungen solle künftig noch stärker in der Bauordnung für Berlin verankert werden. Das Bauordnungsrecht werde so seinen Teil “zur Verbesserung des Stadtklimas und zum Erreichen der Berliner Klimaschutzziele” beitragen.
Quelle: AFP