Die Grünen haben eine Ausweitung des Kurzarbeitergeldes auf persönlich vom Hochwasser betroffene Beschäftigte gefordert. “Es geht nicht nur um die Unternehmen, sondern auch um die Beschäftigten”, sagte der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Strengmann-Kuhn der Nachrichtenagentur AFP. Eine Erweiterung der geltenden Sonderregelungen zur Kurzarbeit auf Beschäftigte, die wegen der Überflutungen nicht an ihren Arbeitsplatz gelangen könnten, wäre eine “unbürokratische Unterstützung”.
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums umfasst die geltende Regelung zur Kurzarbeit sowohl Unternehmen, die “unmittelbar von den Überflutungen betroffen sind und deshalb die Produktion einstellen müssen” als auch solche, die “mittelbar vom Hochwasser betroffen sind und deshalb in Folge von wirtschaftlichen Gründen einen Arbeitsausfall erleiden”. Damit fallen etwa überflutete Zulieferbetriebe unter die Vorgaben.
Es sei jedoch “nicht möglich”, Beschäftigte in Kurzarbeit zu schicken, die ausschließlich persönlich unter dem Hochwasser leiden, ohne dass deren Arbeitsstätten betroffen sind, wie aus der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage von Strengmann-Kuhn hervorgeht. Hier seien auch keine Sonderregelungen geplant. Anfrage und Antwort lagen AFP am Freitag vor.
Aufmerksam geworden war der Grünen-Abgeordnete durch den Fall einer Firma mit einer Niederlassung, deren Beschäftigte im Katastrophengebiet wohnen und die zum Großteil ihren Arbeitsplatz nicht erreichen können. Noch werden die Beschäftigten weiter von ihrer Firma bezahlt.
“Da stehen Leute mitten im Dreck und können nicht zur Arbeit, weil Straßen nicht funktionsfähig sind oder die Eisenbahnschienen kaputt sind”, sagte der Grünen-Politiker AFP. “In solchen Situationen muss es Sonderregelungen geben.” Es sei auch relativ gut nachweisbar, wer nicht zur Arbeit kommen könne, da die Schäden bekannt seien. Mit einem ausgeweiteten Kurzarbeitergeld sei nicht nur den Unternehmen, sondern auch den Beschäftigten geholfen, sagte Strengmann-Kuhn. Er nannte es eine “krasse Schieflage”, dass bislang Zulieferbetriebe anders behandelt würden als Beschäftigte.
Die Regierung verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass auch “dienstliche Vereinbarungen bezüglich Urlaub, Freizeitausgleich oder Freistellung” getroffen werden könnten. Das kritisierte Strengmann-Kuhn scharf – das sei “fast schon zynisch”, sagte er AFP.
Quelle: AFP