Prozess gegen Mutter von missbrauchtem Jungen in Fall Münster begonnen

Copyright AFP/Archiv JONATHAN NACKSTRAND

Im Missbrauchskomplex Münster hat am Donnerstag ein Prozess gegen die Mutter des als Hauptopfer geltenden Jungen vor dem Landgericht der nordrhein-westfälischen Stadt begonnen. Zum Auftakt wurde eine Verteidigererklärung verlesen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Demnach bestritt sie umfassend die Vorwürfe und ließ keine Nachfragen zu.

Zudem sei eine Audiodatei abgespielt worden, worauf ein Gespräch zwischen der 31-Jährigen und ihrem Lebensgefährten zu hören gewesen sei. Danach wurde der Sprecherin zufolge eine Mitarbeiterin des Jugendamts als Zeugin vernommen. Die Öffentlichkeit wurde zum Schutz der Opfer ausgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft legt der 31-Jährigen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern durch Unterlassen zur Last. Sie soll gewusst haben, dass ihr Lebensgefährte Adrian V. ihren heute elfjährigen Sohn bei “unzähligen Gelegenheiten” schwer sexuell missbrauchte.

Der Missbrauch soll überwiegend in der gemeinsamen Wohnung stattgefunden haben, wenn die Angeklagte nicht zu Hause war. In mehreren Fällen war sie laut Staatsanwaltschaft anwesend, griff aber nicht ein. 

Zahlreiche Reisen ihres Lebenspartners mit ihrem Kind oder diverse Treffen mit gesondert angeklagten Tatverdächtigen in Münster und anderen Städten soll sie geduldet haben. Während dieser Reisen beziehungsweise Treffen kam es laut Anklagevorwurf ebenfalls zu schweren sexuellen Missbrauchshandlungen des Lebensgefährten und anderer Männer an dem Jungen.

Entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung als Mutter, ihr Kind zu beschützen, soll sie von den ihrem Partner vorgeworfenen Missbrauchshandlungen gewusst, diese aber nicht verhindert haben. Nicht nachzuweisen sei ihr jedoch, ob sie auch vom Missbrauch ihres Sohns durch andere Männer gewusst habe.

Unter anderem wird der 31-Jährigen außerdem vorgeworfen, während eines gemeinsamen Urlaubs in Dänemark ihren Sohn dazu ermuntert zu haben, eine sexuelle Handlung an ihrem Partner vorzunehmen. Bei einem anschließenden schweren sexuellen Missbrauch durch ihren Lebensgefährten sei sie dabei gewesen.

Ihr Lebensgefährte V. wurde bereits in einem gesonderten Verfahren zu 14 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Richter sahen es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass er und vier weitere angeklagte Männer im Alter zwischen 28 und 43 Jahren Kinder schwerst sexuell missbraucht hatten. Unter anderem missbrauchten sie demnach Kinder zum Teil über Tage hinweg in einer Gartenlaube. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die 31-jährige Mutter des heute elfjährigen Opfers befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Für das Verfahren sind zunächst zehn Verhandlungstage angesetzt. Beim nächsten Verhandlungstag am Dienstag soll V. als Zeuge aussagen.

Quelle: AFP

Aktuelle Beiträge

Exklusiv Interviews

Melden Sie sich für unseren Newsletter an

Ihre E-Mail-Adresse wird nur für Werbe-E-Mails und kritische Nachrichtenankündigungen verwendet.