Der französische Verfassungsrat hat die Verschärfung der Corona-Restriktionen im Land gebilligt. Die Richter befanden die vom Parlament verabschiedeten Neuregelungen am Donnerstag für verfassungskonform. Die Ausweitung der Regelungen zum Gesundheitspass und die Impfpflicht für Gesundheitspersonal können damit wie geplant am Montag in Kraft treten. Gegen die Pläne hatte es in den vergangenen Wochen in ganz Frankreich Massenproteste gegeben.
Die Verfassungshüter gelangten nun aber zu dem Schluss, dass der Gesundheitspass eine “ausgewogene” Kompromisslösung zwischen den bürgerlichen Freiheiten im öffentlichen Raum und dem Gesundheitsschutz herstelle. Das Dokument gibt Aufschluss über eine überstandene Corona-Erkrankung, eine Impfung oder einen Negativ-Test. Dieser Gesundheitspass muss ab Montag beim Betreten von Restaurants und Cafés, Zügen, Flugzeugen, Fernreisebussen, Gesundheitseinrichtungen, manchen Einkaufszentren, Messen und Jahrmärkten vorgezeigt werden. Dies galt seit Juli schon für Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Die Verfassungsrichter hoben allerdings hervor, dass die neuen Regelungen zum Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen nicht dazu führen dürften, dass Menschen, die medizinische Behandlung bräuchten, diese nicht bekämen. Sie verwarfen außerdem eine Regelung in dem Gesetz, die es erlaubt hätte, befristet Beschäftigte ohne Gesundheitspass vorzeitig zu entlassen.
Die Opposition hatte vergeblich versucht, das gesamte Maßnahmenpaket durch Einschaltung des Verfassungsrats zu verhindern. Linke Abgeordnete sehen das Prinzip der Gleichheit aller Bürger in Gefahr. Sie verwiesen auf den niedrigeren Anteil Geimpfter in ärmeren Bevölkerungsschichten und warnten, dass die Regelungen die soziale Ungleichheit weiter verschärfen würden.
Quelle: AFP