In Italien werden die Regelungen zum Nachweis von Corona-Impfungen und -Tests ausgeweitet. Das Kabinett in Rom verabschiedete am Donnerstag eine Regelung, wonach der Corona-Gesundheitspass für Passagiere in öffentlichen Verkehrsmitteln ab 1. September obligatorisch wird. Dies gilt für Inlandsflüge, Züge und einige Fährverbindungen. Auch müssen Lehrer an Schulen sowie Lehrende und Studierende an Hochschulen den Pass vorweisen.
Das in Italien als “Grüner Pass” bekannte Dokument wird an Menschen ausgegeben, die ihre erste Corona-Impfdosis erhalten haben, von Covid-19 genesen sind oder in den 48 Stunden zuvor negativ getestet wurden. Von diesem Freitag an ist der Pass bereits für den Besuch der Innenbereiche von Restaurants, von Kinos, Museen und innerhalb von Gebäuden gelegenen Sporteinrichtungen vorgeschrieben.
Gegen den Pass hatte es in Italien in den vergangenen Wochen Demonstrationen gegeben, die aber nicht so groß waren wie die Proteste gegen ein ähnliches Dokument in Frankreich. Zugleich stieg aber auch die Nachfrage nach Impfterminen in Italien deutlich an. Gesundheitsminister Roberto Speranza sagte am Donnerstag, der Pass werde “Schließungen vermeiden und die Freiheit schützen”. Italien war auch das erste Land in Europa, das eine Impfpflicht für Beschäftigte des Gesundheitssektors eingeführt hatte.
In Frankreich billigte am Donnerstag der Verfassungsrat die Verschärfung der Corona-Restriktionen. Die Ausweitung der Regelungen zum Gesundheitspass sowie die Impfpflicht für Gesundheitspersonal können damit wie geplant am Montag in Kraft treten. Gegen die Pläne hatte es in den vergangenen Wochen in ganz Frankreich Massenproteste gegeben.
Die Verfassungshüter gelangten nun aber zu dem Schluss, dass der Gesundheitspass eine “ausgewogene” Kompromisslösung zwischen den bürgerlichen Freiheiten im öffentlichen Raum und dem Gesundheitsschutz herstelle. Das Dokument gibt Aufschluss über eine überstandene Corona-Erkrankung, eine Impfung oder einen Negativ-Test.
Der Gesundheitspass muss ab Montag in Frankreich beim Betreten von Restaurants und Cafés, Zügen, Flugzeugen, Fernreisebussen, Gesundheitseinrichtungen, manchen Einkaufszentren, Messen und Jahrmärkten vorgezeigt werden. Dies galt seit Juli schon für Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Die Verfassungsrichter hoben allerdings hervor, dass die neuen Regelungen zum Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen nicht dazu führen dürften, dass Menschen, die medizinische Behandlung bräuchten, diese nicht bekämen. Sie verwarfen außerdem eine Regelung in dem Gesetz, die es erlaubt hätte, befristet Beschäftigte ohne Gesundheitspass vorzeitig zu entlassen.
Die Opposition hatte vergeblich versucht, das gesamte Maßnahmenpaket per Einschaltung des Verfassungsrats zu verhindern. Linke Abgeordnete sehen das Prinzip der Gleichheit aller Bürger in Gefahr. Sie verwiesen auf den niedrigeren Anteil Geimpfter in ärmeren Bevölkerungsschichten und warnten, dass die Regelungen die soziale Ungleichheit weiter verschärfen würden.
Quelle: AFP