Der Bundeswahlausschuss berät am Donnerstag (10.00 Uhr) in Berlin über Beschwerden gegen den Ausschluss von Landeslisten der Parteien von der Bundestagswahl. Das Gremium entscheidet bei seiner im Internet übertragenen Sitzung im Bundestag über Einsprüche der Bremer AfD und der saarländischen Grünen, deren Landeslisten von ihren zuständigen Landeswahlausschüssen nicht zugelassen wurden.
Im Fall der Bremer AfD fehlte eine eidesstattliche Versicherung, dass die Aufstellung der Landesliste wahlrechtskonform erfolgte. Bei den Grünen im Saarland bemängelte der Landeswahlausschuss den Ausschluss von Kandidaten. Der Bundeswahlausschuss besteht aus dem Bundeswahlleiter sowie zwei Richterinnen oder Richtern des Bundesverwaltungsgerichts und acht auf Vorschlag der Parteien berufenen Beisitzerinnen und Beisitzern. Gegen seine Beschlüsse kann noch vor dem Bundesverfassungsgericht vorgegangen werden.
Quelle: AFP