Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Donnerstag (09.30 Uhr) in Karlsruhe seine Entscheidung über die Blockade der Rundfunkgebührenerhöhung durch Sachsen-Anhalt. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) zog die entsprechende Gesetzesvorlage im Dezember wegen Streits in der Koalition zurück, weshalb die zum Januar geplante Erhöhung um 86 Cent nicht erfolgte. Die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio legten Verfassungsbeschwerde ein. (Az. 1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20 und 1 BvR 2777/20)
Die Sender sehen die Rundfunkfreiheit verletzt und befürchten, mit einem geringeren Budget Abstriche beim Programm machen zu müssen. Sie reichten auch Eilanträge ein, die das Bundesverfassungsgericht aber am 22. Dezember abwies. Die Sender hätten nicht ausreichend begründet, dass ihnen schwere Nachteile drohten, wenn sie bis zur endgültigen Entscheidung warten müssten, hieß es damals. Haseloff und sein Kulturminister Rainer Robra (CDU) wollen sich nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts am Donnerstagmittag äußern.
Quelle: AFP