Insolvenzantragspflicht für unwettergeschädigte Unternehmen wird ausgesetzt

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Die Insolvenzantragspflicht für von dem schweren Unwetter im Juli geschädigte Firmen wird vorübergehend ausgesetzt. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Vorlage aus dem Justizministerium, die eine Aussetzung rückwirkend ab dem 10. Juli bis zunächst Ende Oktober vorsieht. In der Zwischenzeit soll den Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, wirtschaftliche Hilfen in Anspruch zu nehmen. Zuspruch kam vom Mittelstand und von Wirtschaftsforschungsinstituten.

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, es müsse verhindert werden, dass Unternehmen “nur deshalb zum Insolvenzgericht gehen müssen”, weil finanzielle Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Mit dem Aussetzen der Antragspflicht “verschaffen wir den Unternehmen wichtige Zeit”.

Vorgesehen ist die Regelung für solche Unternehmen, bei denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Folge des Hochwassers ist. Es gehe um Unternehmen mit “tragfähigen und erfolgreichen Geschäftsmodellen”, die ohne die Unwetter nicht von einer Insolvenz bedroht wären und bei denen laut Gesetzentwurf “begründete Aussichten auf Sanierung bestehen”.

Lambrecht zufolge könnte die Aussetzung in einem zweiten Schritt erneut bis Ende März 2022 verlängert werden. Die Koalitionsfraktionen werden nun mit der Umsetzung betraut, schließlich muss der Bundestag das Gesetz noch beschließen.

Das Münchner Ifo-Institut begrüßte die ausgesetzte Antragspflicht. “Diese Regelung ist vor allem ein politisches Signal vor der Wahl und das ist auch gut so”, sagte Ifo-Experte Klaus Wohlrabe den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Donnerstag. Im Moment sei schwer abzuschätzen, wie viele Unternehmen durch die Hilfen künstlich am Leben erhalten würden. “Mit Blick auf die Gesamtwirtschaft würde ich das aber nicht als problematisch einstufen.”

Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung (IMK) begrüßte die Regelung als hilfreich, um “unnütze Unternehmenspleiten” abzuwenden. So würden Unternehmensstrukturen gesichert, die für eine wirtschaftliche Erholung in den betroffenen Gebieten notwendig seien, sagte IMK-Direktor Sebastian Dullien.

Zuspruch kam auch vom Mittelstandsverband BVMW. “Wenn höhere Gewalt Menschen und Unternehmen trifft, muss auch die Politik höhere Hilfsbereitschaft anbieten – dies ist hier geschehen”, sagte Bundesgeschäftsführer Markus Jerger den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Donnerstag. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sei “die einzig richtige Entscheidung – und zudem erfreulich unbürokratisch”.

Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, sollen außerdem von den Fluten betroffene Bauern mit einem weiteren Kreditprogramm unterstützt werden. Dazu wurde ein im Juli gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank aufgelegtes Programm erweitert – besonders betroffene Betriebe können dabei zum effektiven Zinssatz von 0,01 Prozent Darlehen beantragen. Weiterhin besteht demnach die Möglichkeit, Tilgungen laufender Kredite zu pausieren.

Dem Ministerium zufolge richtete das Hochwasser Schäden in Landwirtschaft und Weinbau in Höhe von 52 Millionen Euro in Nordrhein-Westfalen und 220 Millionen Euro in Rheinland-Pfalz an. “Es stehen nicht nur wirtschaftliche Existenzen auf dem Spiel, sondern es geht um Perspektiven und Sicherheit für die Betriebe”, erklärte Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) zu den Hilfen.

Quelle: AFP

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