Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung im Ahrtal

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Die Staatsanwaltschaft Koblenz prüft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach der Unwetterkatastrophe im Ahrtal. Es gebe den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung infolge möglicherweise unterlassener oder verspäteter Warnungen oder Evakuierungen, teilte die Behörde am Montag mit. In die Prüfung würden neben Presseberichten auch Feststellungen aus Todesermittlungsverfahren und weitere polizeiliche Hinweise einbezogen.

Es lägen inzwischen auch polizeiliche Erkenntnisse zum Tod von zwölf Menschen in einer Betreuungseinrichtung in Sinzig vor, hieß es weiter. Diese würden daraufhin ausgewertet, ob sich aus ihnen der Anfangsverdacht von Straftaten ergebe. Im Erdgeschoss des Wohnheims war das Wasser innerhalb kürzester Zeit schnell gestiegen, die Menschen konnten nicht mehr in Sicherheit gebracht werden.

Nach den Unwettern und dem darauf folgenden Hochwasser in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern Mitte Juli wurden inzwischen mehr als 180 Todesopfer registriert. Das rheinland-pfälzische Ahrtal war von der Katastrophe besonders betroffen. In dem Bundesland stieg die Zahl der Todesopfer nach Angaben der Polizei bis Montag auf 138. Weitere 26 Menschen galten noch als vermisst.

Der Einsatzleiter Heinz Wolschendorf verteidigte am Montag den Rettungseinsatz im Ahrtal. “Wir haben letztendlich alles, was möglich war, getan, um die Bevölkerung zu unterstützen und Rettungsaktionen durchzuführen”, sagte er. Wegen der Dimension des Einsatzes seien “gewisse Dinge” am Anfang aber einfach nicht zu überblicken gewesen.

Am Wochenende hatte die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” berichtet, dass der Landkreis Ahrweiler offensichtlich in der Nacht vor der Flutkatastrophe vom Landesumweltamt gewarnt worden sei, darauf aber nicht rechtzeitig reagiert habe. Schon am Vortag, am Nachmittag des 14. Julis, habe das Landesumweltamt demnach Prognosen veröffentlicht, die einen Pegelstand der Ahr von 3,70 Meter vorhergesagt hätten.

Am Abend habe es Mails und Online-Informationen der Landesbehörde gegeben. Darin sei gegen 21.30 Uhr ein erwarteter Pegelstand von fast sieben Metern genannt worden. Dennoch habe der Landkreis erst gegen 23.00 Uhr den Katastrophenfall ausgerufen. Landrat Jürgen Pföhler (CDU) wies die Vorwürfe am Sonntag zurück.

Quelle: AFP

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