Die Opposition hat die seit Montag geltende Pflicht zum digitalen Fingerabdruck im Personalausweis scharf kritisiert. “Diese Entwicklung ist bürgerrechtsfeindlich und verfassungsrechtlich höchst bedenklich”, sagte Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Er bezweifele, dass die Datensammlung einen echten Zugewinn an Sicherheit ermögliche.
Stattdessen entstünden erhebliche Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger, sagte von Notz weiter. “Gelangen die Daten missbräuchlich in falsche Hände, ergeben sich hieraus für die Betroffenen dauerhafte Risiken, da biometrische Daten praktisch unveränderlich sind.” Die Neuregelung sei auch mit Blick auf die wachsenden Gefahren von Identitätsdiebstählen “höchst bedenklich”, betonte von Notz.
Auch der stellvertretende FDP-Fraktionschef Stephan Thomae sprach von einem “unverhältnismäßigem Mittel”. Die verpflichtende Speicherung des Fingerabdrucks auf dem Personalausweis bringe erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich. “Wenn Unberechtigte auf die Daten zugreifen, könnten sie sich Zugang etwa zu Handys, Finanzportalen und ähnlichem verschaffen, die durch Fingerabdruck gesichert sind”, sagte er dem RND.
Konstantin Macher von der Initiative Digitalcourage wies darauf hin, dass Fingerabdrücke als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. “Ein Identitätsdiebstahl könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass eine Person, die nie kriminell war, mit einem Verbrechen in Verbindung gebracht wird”, sagte er dem RND.
Das Bundesinnenministerium verteidigte hingegen die Maßnahme gegen Kritik. Die Speicherung der Fingerabdrücke sei nichts Neues, dies geschehe seit vielen Jahren auch in Reisepässen, sagte Ministeriumssprecher Steve Alter. Der Abruf der Daten sei jenen vorbehalten, die eine Berechtigung dafür haben. Dafür gebe es ein “ausgeklügeltes Berechtigungssystem”.
Alter verwies auf die Möglichkeit, dass Personalausweise gefälscht werden – etwa durch das so genannte Morphing. Dabei werden verschiedene Bilder zusammengeführt, sodass ein anderer Mensch als der Inhaber des Ausweis verwenden kann. Hier gebe es nunmehr die Möglichkeit der Überprüfung durch den Fingerabdruck.
Die Pflicht zur Speicherung der Fingerabdrücke wird im Zuge einer Angleichung innerhalb der EU eingeführt. Die Fingerabdrücke werden nach Angaben des Innenministeriums nach Produktion und Aushändigung des Personalausweises sowohl beim Hersteller als auch in der Behörde gelöscht, sie seien dann also nur noch auf dem Ausweis selbst gespeichert.
Wie beim Reisepass könnten nur Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die Fingerabdrücke aus dem Personalausweis für Identifizierungszwecke auslesen, wenn Zweifel an der Identität nach Lichtbildabgleich bleiben. Andere Staaten hätten keinen Zugriff auf die Fingerabdruckdaten im Personalausweis.
Quelle: AFP