Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Donnerstag seine Entscheidung über den Rundfunkbeitrag. Den Termin kündigte das Gericht am Montag an. ARD, ZDF und Deutschlandradio waren nach Karlsruhe gezogen, nachdem Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr der Beitragserhöhung nicht zugestimmt hatte. Sie sehen die Rundfunkfreiheit verletzt. (Az. 1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20 und 1 BvR 2777/20).
Ursprünglich sollte der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) zog allerdings wegen Streits in seiner Koalition die entsprechende Regierungsvorlage zurück. Der Landtag konnte somit nicht über die Beitragserhöhung abstimmen. Damit blockierte Sachsen-Anhalt das Inkrafttreten des sogenannten Medienänderungsstaatsvertrags zum Januar.
Im Dezember lehnte das Bundesverfassungsgericht Eilanträge der Sender ab. Das bedeutete allerdings noch keine Entscheidung in der Sache – es ging damals nur darum, dass ein späteres Inkrafttreten des Staatsvertrags nicht irreversibel zu schweren Nachteilen führen müsse.
Quelle: AFP