Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet am Donnerstag (08.30 Uhr) ein Urteil zum Markenschutz für den Goldhasen von Lindt – dem meistverkauften Schokoladenosterhasen in Deutschland. Mit seiner Klage wehrt sich der Schweizer Hersteller Lindt & Sprüngli dagegen, dass die Confiserie Heilemann ebenfalls einen in Goldfolie verpackten Schokoladenosterhasen auf den Markt gebracht hat. Dies verletze die durch langjährige Nutzung des Goldtons entstandenen Markenrechte von Lindt. (Az: I ZR 139/20)
Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich entschieden. Das Landgericht München I gab der Klage von Lindt weitgehend statt. Das Oberlandesgericht München hatte die Klage dagegen abgewiesen. Der goldene Farbton werde nicht von einem Großteil der Verbraucher ausschließlich mit dem Lindt-Hasen in Verbindung gebracht.
Quelle: AFP