Bundesverfassungsgericht prüft Äußerung Merkels zu Kemmerich-Wahl in Thüringen

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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute (10.00 Uhr) in Karlsruhe über zwei Klagen der AfD wegen einer Äußerung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Thüringer Ministerpräsidenten im Februar 2020. Merkel nahm dazu damals während einer Auslandsreise Stellung und sagte unter anderem, die CDU dürfe sich an dieser Regierung nicht beteiligen. Kemmerich hatte sich mit den Stimmen von CDU und AfD wählen lassen. (Az. 2 BvE 4/20 und 2 BvE 5/20)

Die AfD zog wegen der Äußerungen Merkels vor das höchste deutsche Gericht. Die Partei sieht die Pflicht zur Neutralität von Regierungsmitgliedern im politischen Meinungskampf und ihr eigenes Recht auf Chancengleichheit verletzt, weil Merkel sich überhaupt so äußerte und weil ihre Aussagen auf den Websites der Kanzlerin und der Bundesregierung veröffentlicht wurden. Die Regierung entgegnet auf die Vorwürfe, dass Merkel sich nicht in ihrer Funktion als Kanzlerin geäußert habe, sondern als Parteipolitikerin. Kemmerich trat bereits drei Tage nach seiner Wahl zurück, Ministerpräsident von Thüringen ist der Linken-Politiker Bodo Ramelow.

Quelle: AFP

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