Nach dem Würzburger Messerangriff mit drei Toten halten die Ermittler einen islamistischen Hintergrund der Tat mittlerweile für naheliegend. Die Generalstaatsanwaltschaft München begründete dies am Dienstag mit den zweimaligen Ausrufen von “Allahu akbar” durch den 24-jährigen Tatverdächtigen während der Tat und einem Hinweis auf den sogenannten Dschihad nach seiner Festnahme im Krankenhaus. Handfeste Beweise wie Propagandamaterial fanden die Ermittler bisher nicht.
Der Tatverdächtige soll am Freitag in einem Würzburger Kaufhaus mit einem Küchenmesser auf insgesamt zehn Menschen eingestochen haben, von denen er drei Frauen tötete. Sieben weitere Menschen erlitten teils lebensgefährliche Verletzungen. Inzwischen befindet sich von den Verletzten niemand mehr in Lebensgefahr.
Die Generalstaatsanwaltschaft München zog mit ihrer Bayerischen Zentralstelle für Extremismus und Terrorismus das Ermittlungsverfahren wegen des Terrorismusverdachts an sich. Bei Durchsuchungen seien bisher noch keine Hinweise auf Propagandamaterial oder sonstige extremistische Inhalte bei dem Tatverdächtigen gefunden worden. Dessen zwei Handys müssten noch ausgewertet werden und mit Hilfe von Islamwissenschaftlern bewertet werden. Außerdem werde bei der Suche nach einem Tatmotiv mehr als hundert Spuren nachgegangen.
Die Ermittlungsbehörde gab ein gerichtspsychiatrisches Gutachten in Auftrag, um die Frage der Schuldfähigkeit des als psychisch auffällig beschriebenen Manns zu klären. Außerdem solle eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt geprüft werden.
Wie die Münchner Ermittler mitteilten, hatte sich in diesem Jahr bereits die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit dem Tatverdächtigen befasst. Hintergrund sei ein Zeugenhinweis aus dem Januar gewesen, wonach der Tatverdächtige in den Jahren 2008 und 2009 für islamistische Shebab-Miliz in Somalia Zivilisten, Journalisten und Polizisten getötet haben wolle.
Mangels konkreter Tatsachen habe der Generalbundesanwalt von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen. Außerdem wäre der Somalier zum angeblichen Tatzeitpunkt elf oder zwölf Jahre alt gewesen und damit als Kind strafunmündig.
Wie die Generalstaatsanwaltschaft weiter mitteilte, bedrohte der Tatverdächtige am 12. und 13. Januar in Obdachlosenunterkünften in Würzburg mehrere Menschen mit einem Messer. Außerdem habe er die Anwesenden beleidigt. Der Tatverdächtige sei deshalb für acht Tage in einer Psychiatrie untergebracht worden.
Knapp zwei Wochen vor der Tat vom Freitag – am 14. Juni – sei der 24-Jährige in der Würzburger Innenstadt in das Auto eines 59-Jährigen eingestiegen und habe sich auf den Beifahrersitz gesetzt. Der Autofahrer habe den Somalier mehrfach angesprochen, aber keine Antwort bekommen.
Schließlich habe der 59-Jährige die Polizei gerufen, doch auch auf die Polizisten habe der 24-Jährige nicht reagiert. Das zuständige Ordnungsamt habe diesen daraufhin in eine Psychiatrie einweisen lassen, diese habe er einen Tag später aber auf eigenen Wunsch wieder verlassen.
Außerdem sei der Tatverdächtige 2015 in einer Asylbewerberunterkunft in Chemnitz in einem Streit mit einem Mitbewohner verwickelt gewesen, bei dem er ein Küchenmesser verwendet haben soll. Wegen gegensätzlicher Aussagen zum Tathergang sei aber kein Tatnachweis zu führen gewesen, deshalb sei das Verfahren Anfang 2017 eingestellt worden.
Quelle: AFP