Die deutschen Behörden kommen immer mehr Steuerbetrügern auf die Schliche: Im vergangenen Jahr seien dem Fiskus mindestens 1,25 Milliarden Euro vorenthalten worden. Dies geht aus den am Montag der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Zahlen des Bundesfinanzministeriums hervor. Die Summe ergebe sich aus den Urteilen und Strafbefehlen des Jahres 2020 wegen Steuerhinterziehung, heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an den FDP-Finanzexperten Markus Herbrand
Die Summe liegt damit deutlich höher als in den Vorjahren: 2019 betrug die Summe 745 Millionen Euro, 2018 waren es 907 Millionen Euro und 2017 waren es 1,21 Milliarden Euro.
In insgesamt 7153 Fällen seien rechtskräftige Urteile und Strafbefehle ergangen, heißt es in dem Schreiben des Ministeriums, über das zunächst die “Süddeutsche Zeitung” berichtet hatte. Die verhängten Geldstrafen summierten sich demnach auf 44,9 Millionen Euro.
Herbrand warf Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vor, es versäumt zu haben, “effizient gegen Steuerbetrüger vorzugehen”. Es gebe “etwa bei der Bekämpfung von Umsatzsteuerkarussellen und der Verfolgung von Steuerstraftaten nach dem Prinzip ‘Cum Ex” enorme Missstände, die das Finanzministerium trotz gebetsmühlenartiger Warnungen der Opposition ausgesessen hat”, kritisierte der Liberale. Dies sei ein “eklatantes Politikversagen”.
Das Bundesfinanzministerium deutete die Entwicklung anders. In dieser Legislaturperiode seien zahlreiche Verschärfungen im Kampf gegen Steuerhinterziehung verabschiedet worden, sagte ein Ministeriumssprecher in Berlin. Auf dieser Grundlage sei es vergangenen Jahr gelungen, “eine Vielzahl von Steuerstraftaten aufzudecken und Strafen zu verhängen”.
Der Ministeriumssprecher nannte einige Beispiele für verschärfte Maßnahmen. So sei im Jahressteuergesetz 2020 die Verjährungsfrist für besonders schwere Fälle von Steuerhinterziehung von zehn auf 15 Jahre verlängert worden. Er verwies zudem darauf, dass das Bundeszentralamt für Steuern im Auftrag des Ministeriums “Daten aus Dubai” erworben habe, “um Steuerstraftaten aufzudecken”.
Rückläufig ist dem Schreiben aus dem Finanzministerium zufolge die Zahl der Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Zudem werden deutlich weniger Verfahren wegen Selbstanzeigen eingestellt. Die Zahl der abgeschlossenen Strafverfahren lag 2015 noch bei 83.307; 25.222 davon wurden wegen Selbstanzeigen eingestellt. Im vergangenen Jahr gab es noch 53.977 Verfahren und 5770 entsprechende Einstellungen.
Zugleich ging die Summe der Strafzahlungen zurück: Von knapp 12,6 Millionen in 2015 auf 6,4 Millionen im vergangenen Jahr.
Quelle: AFP