Größere Städte und Gemeinden sind künftig zur Erstellung eines Mietspiegels verpflichtet. Der Bundestag beschloss in der Nacht zum Freitag mit den Stimmen von Union und SPD eine Reform des Mietspiegelrechts, das nach Einschätzung von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) die Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln erleichtern und deren “Qualität und Transparenz” steigern soll. Anders als ursprünglich geplant wurde jedoch der Bindungszeitraum der Mietspiegel nicht verlängert.
Mit dem Gesetz werden künftig Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen, der die ortsübliche Vergleichsmiete darstellt. Das Kabinett hatte das Reformgesetz gemeinsam mit einer Mietspiegelverordnung Mitte Dezember beschlossen.
“Wir legen fest, welche Mindeststandards bei der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln beachtet werden müssen”, erklärte Lambrecht. So würden auch Rechtsstreitigkeiten verhindert. Denn in der Vergangenheit sei in Gerichtsverfahren immer wieder bezweifelt worden, ob der Mietspiegel nach “anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt” worden sei, heißt es im Gesetzentwurf zur Begründung der neuen Regeln.
Damit Mietspiegel künftig “realitätsgetreu” erstellt werden können, wurde eine Auskunftspflicht eingeführt. Mieter und Vermieter können nun also dazu verpflichtet werden, zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels Auskunft über ihr Mietverhältnis und ihre Wohnung zu erteilen. Außerdem wird die Datennutzung für die Behörden erleichtert.
Auch die Union betonte die Relevanz des Mietspiegels – für Mieter ebenso wie für Vermieter. Mietspiegel müssten künftig nach “anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen gebildet” werden, erklärte der Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak (CDU). Das schaffe “Rechtssicherheit und Akzeptanz”.
Die Union begrüßte es zudem, dass der Bindungszeitraum der Mietspiegel nicht verlängert wurde. Geplant war ursprünglich, die Frist für die Anpassung von Mietspiegeln von zwei auf drei Jahre zu verlängern. Qualifizierte Mietspiegel sollten zudem nach spätestens fünf Jahren neu erstellt werden statt wie bisher nach vier – beides entfällt nun.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Mietspiegel-Pflicht für alle Gemeinden ab 50.000 Einwohnern – dies sei eine “langjährige Forderung” des Vereins. Erkennbare weitere Fortschritte seien jedoch “leider nicht erzielt” worden. So müssten sämtliche Mieten in die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete einfließen und auch Städte und Gemeinden mit weniger als 50.000 Menschen zur Erstellung eines Mietspiegels verpflichtet werden, forderte der Mieterbund.
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßte, dass die Reform für mehr Rechtssicherheit sorge und lobte den nun doch nicht verlängerten Bindungszeitraum. “Eine Verlängerung hätte dazu geführt, dass sich der Mietspiegel immer weiter von der ortsüblichen Vergleichsmiete entfernt hätte”, hieß es. Der Mietspiegel wäre dann “kein Spiegel der tatsächlichen Verhältnisse am Markt” mehr gewesen.
Die Linke sieht in der Mietspiegel-Pflicht kein geeignetes Instrument, das “Problem der rasanten Verdrängung von Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen” zu lösen. Nötig sei stattdessen ein bundesweiter Mietendeckel.
Quelle: AFP