Der Bundestag hat grünes Licht für eine weitere Beteiligung der Bundeswehr an den internationalen Einsätzen im Kosovo und vor der libanesischen Küste gegeben. Die Abgeordneten stimmten am Donnerstagabend zunächst mehrheitlich für die Fortsetzung der Bundeswehrbeteiligung an der Internationalen Sicherheitspräsenz Kosovo Force (KFOR). Danach wurde auch der Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung der Beteiligung an der friedenssichernden UN-Mission Unifil vor der Küste des Libanon vom Parlament beschlossen.
Der KFOR-Einsatz der Bundeswehr hat die Entwicklung des Kosovo zu einem “stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen” Land zum Ziel und war nach dem Kosovokrieg vom Bundestag erstmals im Juni 1999 gebilligt worden. Der Einsatz ist grundsätzlich zeitlich unbegrenzt, doch hatte die Bundesregierung im vergangenen Juni zugesichert, dass sie für die Fortdauer des Mandats alle zwölf Monate den Deutschen Bundestag damit befassen werde.
Bei der Mandatsverlängerung 2019 war die Obergrenze der maximal einsetzbaren Soldatinnen und Soldaten von 800 auf 400 gesenkt worden. Diese Obergrenze soll auch künftig beibehalten werden. Die Sicherheitslage im Kosovo gilt als überwiegend ruhig und stabil. Die tatsächliche Anzahl der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten war in den vergangenen Jahren angesichts dessen bereits deutlich gesenkt worden. Zugleich kann die Bundeswehr bei einer unerwarteten Verschlechterung der Lage allerdings flexibel reagieren.
Die Beteiligung der Bundeswehr an der Mission Unifil der Vereinten Nationen vor der libanesischen Küste hatte der Bundestag erstmals im September 2006 gebilligt. Den UN-Einsatz selbst gibt es bereits seit 1978. Damit gilt Unifil (United Nations Interim Force in Lebanon) als eine der ältesten aktiven UN-Beobachtermissionen. Mit der Mission soll die Küste des Libanon überwacht und der Schmuggel von Waffen unterbunden werden.
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an Unifil gibt die Bundesregierung für den Zeitraum Juli 2021 bis Ende Juni 2022 mit voraussichtlich rund 29 Millionen Euro an. Die Mandatsobergrenze soll bei 300 Soldatinnen und Soldaten beibehalten werden. Während Kontingentwechseln darf die Zahl vorübergehend überschritten werden.
Quelle: AFP