Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt verhandelt am Donnerstag (10.30 Uhr) über die Entlohnung einer “24-Stunden-Pflege” in der eigenen Wohnung. Im Streitfall bewarb eine deutsche Vermittlungsagentur ihr Angebot entsprechend, schloss mit der klagenden Betreuerin aus Bulgarien aber einen Arbeitsvertrag über nur 30 Wochenstunden mit einem Monatslohn von 1560 Euro. (Az: 5 AZR 505/20)
Mit ihrer Klage macht die Frau geltend, sie habe für die Betreuung einer 90-jährigen Frau faktisch rund um die Uhr gearbeitet oder nachts Bereitschaft geleistet. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin gab ihr weitgehend recht und sprach ihr für sieben Arbeitsmonate eine Nachzahlung von 38.377,50 Euro brutto zugesprochen. Gegen das Urteil legten beide Seiten Revision ein, die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wird noch am Donnerstag erwartet.
Quelle: AFP