Umweltaktivisten wegen Blockade-Aktion in der Schweiz verurteilt

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Rund 30 Klima-Aktivisten sind in der Schweiz wegen einer Blockade-Aktion an einem Einkaufszentrum zu Geldstrafen verurteilt worden. Die Aktion sei nicht geeignet gewesen, “das Problem der globalen Erwärmung zu lösen”, beschied am Freitag ein Gericht in Freiburg im Üechtland. Es verurteilte die Aktivisten der Bewegung Extinction Rebellion unter anderem wegen Teilnahme an einer nicht genehmigten Demonstration, Störung der öffentlichen Ordnung und Missachtung polizeilicher Anordnungen.

Die Aktivisten hatten am 29. November anlässlich des Schnäppchentags “Black Friday” die Zugänge zu dem Einkaufszentrum blockiert, um gegen den aus ihrer Sicht übermäßigen und nicht nachhaltigen Konsum zu protestieren. Die gegen sie verhängten Geldstrafen akzeptierten sie nicht, weshalb es zum Prozess kam. Schweizer Medien zufolge handelte es sich um das bislang größte Verfahren gegen Klima-Aktivisten in dem Land.

Laut der Schweizer Nachrichtenagentur SDA hielt der zuständige Richter die Geldstrafen in seinem Urteil vom Freitag weitgehend aufrecht. Allerdings reduzierte er die ausgesetzten Bußgelder von bis zu 500 Franken auf 100 bis 400 Franken (90 bis 360 Euro). Eine der Angeklagten wurde auch vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen, weil sie sich an einen Einkaufswagen gekettet hatte.

Die Anwälte der Klima-Aktivisten hatten beantragt, Experten wie den Chemie-Nobelpreisträger und Umweltaktivisten Jacques Dubochet als Zeugen zu laden, doch das Gericht lehnte dies ab. Sie kündigten nun unmittelbar an, Berufung einzulegen und notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu ziehen.

Bei ähnlichen Prozessen in der Schweiz hatten sich die Verteidiger in der Vergangenheit erfolgreich auf einen Klima-“Notstand” berufen. So wurde im Oktober ein Aktivist in Genf freigesprochen, der 2018 eine Filiale der Bank Credit Suisse mit Farbe beschmiert hatte, um gegen deren Investitionen in fossile Energieträger zu protestieren. Das Berufungsgericht sah damals den “rechtfertigenden Notstand” mit Blick auf die Klimakrise als gegeben an. 

Quelle: AFP

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