Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Donnerstag (09.30 Uhr) in Karlsruhe seine Entscheidung über einen Eilantrag der AfD gegen die Unterzeichnung des deutschen Ratifizierungsgesetzes für den EU-Corona-Hilfsfonds. Das Gesetz wurde zwar bereits am 23. April von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterschrieben, die AfD hatte die Klage und einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung damals aber bereits eingereicht. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht einen anderen Eilantrag gegen das Gesetz abgewiesen. (Az. 2 BvE 4/21)
Die EU-Kommission will für die Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie bis zu 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufnehmen, die über Zuschüsse und Kredite verteilt werden sollen. Dieses Vorgehen wurde inzwischen von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert. Über die eigentlichen Verfassungsbeschwerden dagegen wird in Karlsruhe noch beraten, darum geht es am Donnerstag nicht.
Quelle: AFP