Das Berliner Verwaltungsgericht befasst sich am Mittwoch (09.00 Uhr) mit der AfD-Spendenaffäre um Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel. Der Bundestag verhängte Ende 2020 ein Bußgeld von 396.000 Euro gegen die AfD, nachdem zwei Unternehmen mit Sitz in der Schweiz im Jahr 2017 an Weidels baden-württembergischen Kreisverband insgesamt rund 132.000 Euro überwiesen hatten. Dies wertete das Parlament als verbotene Annahme anonymer Spenden.
Vor Gericht geht es nun um die AfD-Klage gegen den Sanktionsbescheid. Die Partei argumentiert, dass es sich bei den Zahlungen um eine Direktspende an die damalige Kreisvorsitzende Weidel und nicht um eine Parteispende gehandelt habe. Außerdem seien die Spenden im Jahr 2018 an die Unternehmen zurückgezahlt worden. Die Bundestagsverwaltung hingegen argumentiert, der Zeitraum zwischen Zuwendung und Rückzahlung sei zu groß gewesen.
Quelle: AFP