Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag (10.30 Uhr) in Karlsruhe über das erste Cum-Ex-Strafverfahren. Das Landgericht Bonn hatte im März 2020 zwei britische Börsenhändler zu Bewährungsstrafen verurteilt und von einem der beiden Steuerschulden in Höhe von 14 Millionen Euro eingezogen, die Privatbank M.M. Warburg muss 176 Millionen Euro zahlen. Dagegen haben die Bank, die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft Revision beim BGH eingelegt. (Az. 1 Str 519/20)
Einer der Angeklagten wendet sich nur gegen das Einziehen der 14 Millionen, der andere gegen das komplette Urteil gegen ihn. Beide sollen an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen sein. Damit wird das Verschieben von Aktien rund um einen Dividenden-Stichtag herum bezeichnet, um sich so eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach vom Fiskus erstatten zu lassen.
Quelle: AFP