Heil bezeichnet Lieferkettengesetz als "Meilenstein"

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat das lange Zeit umstrittene Lieferkettengesetz, das Menschenrechte und Umwelt in der global vernetzten Wirtschaft besser schützen soll, als “Meilenstein” bezeichnet. Das Gesetz wurde am Freitag abschließend im Bundestag beraten. Die Auszählung der namentlichen Abstimmung lief am Vormittag noch. Es wurde aber mit einer Mehrheit für das Gesetz gerechnet. Heil sprach von einem “wichtigen Tag für Menschenrechte”.

Das Gesetz, über das lange diskutiert und “hart gerungen” worden sei, setze wichtige Standards, sagte Heil. Unternehmen, die sich nicht um ihre Lieferketten kümmerten, dürften “keinen Wettbewerbsvorteil” gegenüber denjenigen haben, die dies täten.

Das Gesetz sei gegen “erhebliche Lobbyinteressen” durchgekämpft worden, fügte der Minister hinzu und verwies dabei darauf, dass es Unterstützung für das Vorhaben auch von Unternehmen sowie aus der Mitte der Gesellschaft wie etwa von den Kirchen gegeben habe. Das Bewusstsein für das Thema Menschenrechte in Lieferketten sei gestiegen. “Anstand und Wohlstand dürfen keine Gegensätze sein”, betonte Heil.

Das Gesetz soll Unternehmen dazu verpflichten, menschenrechtliche Standards in ihren Lieferketten einzuhalten. Die Verantwortung der Unternehmen soll sich, abgestuft nach Einflussmöglichkeiten, auf die gesamte Lieferkette erstrecken. So sollen Unternehmen die Pflichten in ihrem eigenen Geschäftsbereich und bei ihren unmittelbaren Zulieferern umsetzen. 

Unternehmen sollen verpflichtet werden, eine menschenrechtliche Risikoanalyse vorzunehmen. Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit 3000 Beschäftigten gelten, ein Jahr später auch für Unternehmen ab 1000 Beschäftigten. Auch für ausländische Unternehmen mit einer Niederlassung oder einer Tochtergesellschaft in Deutschland soll das Gesetz gelten. Umweltschutzbelange wurden durch Aspekte zum Abfallhandel erweitert.

Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen den Unternehmen hohe Bußgelder. Heil hob hierzu hervor, dass es eine “robuste behördliche Durchsetzung” geben werde. Über die bestehenden Regeln hinaus sollen Unternehmen aber nicht zivilrechtlich für Menschenrechtsverletzungen belangt werden können. 

Quelle: AFP

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