Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Freitag (09.00 Uhr) einen Nachbarschaftsstreit um eine Schwarzkiefer. Die vom Nachbarbaum auf sein Grundstück fallenden Nadeln und Zapfen störten einen Mann so sehr, dass er herüberragende Äste abschnitt. Die Baumbesitzer verklagten ihn daraufhin erfolgreich vor Gerichten in Berlin darauf, dass er in mehr als fünf Metern Höhe nichts abschneiden darf, um die Standfestigkeit des Baums nicht zu gefährden. (Az. V ZR 234/19)
Die Berliner Gerichte begründeten ihre Entscheidung damit, dass Nachbarn zwar herüberragende Äste abschneiden dürften, aber nicht nur wegen herabfallender Nadeln. Allerdings ist diese Rechtsprechung laut BGH inzwischen überholt: Auch Nadeln könnten eine relevante Beeinträchtigung sein. Nun stellt sich die Frage, ob das Selbsthilferecht des Nachbarn auch gilt, wenn der Baum wegen des Abschneidens der Äste seine Standfestigkeit verlieren könnte.
Quelle: AFP