Wegen einer Ohrfeige für Frankreichs Präsident Emmanuel Macron soll der Angreifer für anderthalb Jahre ins Gefängnis. Dieses Strafmaß forderte am Donnerstag die Staatsanwaltschaft im südfranzösischen Valence für den 28-jährigen Damien T., der bisher nicht strafrechtlich auffällig geworden war. Er hatte angegeben, er habe mit der Ohrfeige “seine Unzufriedenheit” über Macrons Politik ausdrücken wollen.
In dem Schnellverfahren machte die Anklage einen “Akt willfähriger Gewalt” gegen den Präsidenten geltend. Die Ohrfeige sei “völlig unzulässig”, belehrte der Staatsanwalt den 28-Jährigen, der im grünen T-Shirt zu dem Gerichtstermin erschienen war. Ihm wird “Gewalt gegen eine Amtsperson” vorgeworfen.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte zuvor in Lyon mitgeteilt, der Angreifer habe bei einer Vernehmung Sympathien für die “Gelbwesten”-Bewegung und rechtsextremes Gedankengut erkennen lassen. T. sagte demnach, er habe Macron “instinktiv und ohne nachzudenken” geohrfeigt, als dieser am Dienstag bei einem Besuch in der südfranzösischen Gemeinde Tain-l’Hermitage den Kontakt mit Bürgern suchte. Der Arbeitslose aus einem Dorf in der Region sagte demnach aus, er teile “politische Überzeugungen der Rechten oder Ultrarechten”, ohne einer Partei anzugehören.
Bei seinem ebenfalls festgenommenen Freund Arthur C., der die Ohrfeige für Macron mit seinem Handy gefilmt hatte, fand die Polizei bei einer Hausdurchsuchung unter anderem eine Ausgabe von Adolf Hitlers “Mein Kampf”. Daneben wurden auch Bücher über Kriegsführung, eine Flagge der russischen Revolution und Waffen beschlagnahmt. Arthur C. soll sich nun unter anderem wegen illegalen Waffenbesitzes verantworten.
Quelle: AFP