Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) mit den Grenzwerten für Emissionen bei der Prüfung von Neuwagen. Vor zweieinhalb Jahren hatte das Gericht der EU (EuG) Klagen der Städte Paris, Brüssel und Madrid stattgegeben und eine Verordnung der EU-Kommission zu neuen – zu hohen – Grenzwerten für teils nichtig erklärt. Dagegen zogen die Kommission sowie Deutschland und Ungarn vor den EuGH. (Az. C-177/19 P u.a.)
Das EuG urteilte damals, dass die Kommission nicht befugt gewesen sei, die Euro-6-Grenzwerte für die neuen Prüfungen im praktischen Fahrbetrieb abzuändern. Stickoxide entstehen unter anderem im Verkehr, vor allem durch Dieselabgase, und können der Gesundheit schaden. Am EuGH legt nun der zuständige Generalanwalt seine Schlussanträge vor.
Quelle: AFP