Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Hafturteile gegen zwei Mitglieder der rechtsextremen Gruppe “Revolution Chemnitz” bestätigt. Das Oberlandesgericht Dresden habe bei seiner Entscheidung keine Rechtsfehler gemacht, teilte der BGH am Montag in Karlsruhe mit. Die Männer sind der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig. (Az. 3 StR 418/20)
In Dresden waren im März 2020 insgesamt acht Angeklagte zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten bis fünfeinhalb Jahren verurteilt worden, darunter auch der Gründer von “Revolution Chemnitz”. Das Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass sich die Angeklagten in einer Chatgruppe verabredet hatten, um Straftaten zu begehen und sich Schusswaffen zu beschaffen.
Sie hätten Anschläge geplant, um “bürgerkriegsähnliche Zustände” und den Umsturz des demokratischen Systems in der Bundesrepublik herbeizuführen. Im September 2018 überfielen demnach fünf der Angeklagten eine Gruppe Jugendliche und Menschen mit Migrationshintergrund in Chemnitz, wobei ein Mann verletzt wurde. Im Anschluss wurden sie festgenommen.
An dieser Tat seien die beiden Angeklagten, um die es beim BGH ging, aber nicht beteiligt gewesen, teilte dieser weiter mit. Mehrere Angeklagte und der Generalbundesanwalt hätten beim BGH Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts eingelegt, alle bis auf die zwei nun vom BGH entschiedenen Revisionen seien allerdings wieder zurückgezogen worden.
Quelle: AFP