Gemischtes Echo auf EU-Einigung zur Offenlegung der Steuern von Großunternehmen

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Nach jahrelangem Ringen haben sich die Unterhändler von EU-Staaten und Europaparlament auf ein besseres Vorgehen gegen Steuervermeidung durch grenzüberschreitend tätige Großunternehmen verständigt. Sie vereinbarten am Dienstagabend, dass Firmen mit mehr als 750 Millionen Euro Umsatz künftig für jedes EU-Land sowie mehrere Steueroasen ihre Gewinne und Steuerzahlungen veröffentlichen müssen. Vertreter beider Seiten lobten einen wichtigen Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit – aber es gibt auch Kritik und Warnungen vor überzogenen Erwartungen.

Strategien großer multinationaler Unternehmen zur Steuervermeidung brächten EU-Länder jährlich um Einnahmen von schätzungsweise mehr als 50 Milliarden Euro, erklärte Portugals Wirtschaftsminister Pedro Siza Vieira, dessen Land derzeit den Vorsitz unter den EU-Staaten innehat. Die bisher fehlende Offenlegungspflicht erleichtere solche Praktiken. 

Das Thema sorgt seit mittlerweile fast fünf Jahren für Streit in der EU. Die EU-Kommission hatte einen entsprechenden Gesetzesentwurf 2016 im Nachgang der Enthüllungen der LuxLeaks- und Panama-Papers zu internationaler Steuerhinterziehung und -vermeidung vorgelegt. Sie hatten gezeigt, dass Großunternehmen Gewinne zwischen EU-Staaten geschickt verschieben, um teils so gut wie keine Steuern zu zahlen. 

Der Vorstoß war in den vergangenen fünf Jahren von mehreren Mitgliedstaaten blockiert worden, darunter Luxemburg und Irland, die Großunternehmen mit niedrigen Steuersätzen locken und sich in der EU regelmäßig Vorwürfen eines unfairen Steuerwettbewerbs ausgesetzt sehen. Die Bundesregierung musste sich bei Abstimmungen über das Thema enthalten: Denn die SPD war dafür, CDU und CSU aber dagegen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) bezeichnete die Einigung als “Riesenschritt für mehr Steuergerechtigkeit”. Die neuen Regeln schafften “mehr Transparenz und verhindern, dass internationale Konzerne sich aus der Steuerpflicht herausmogeln”, erklärte er am Mittwoch. “Jetzt sollten wir die Regeln schnell beschließen”, forderte er. “Ich habe keinerlei Verständnis dafür, wenn der Kampf für mehr Steuertransparenz weiterhin vom Bundeswirtschaftsministerium blockiert wird”, fügte er mit Blick auf das von Peter Altmaier (CDU) geführte Ministerium hinzu.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hob hervor, dass “auch große multinationale Konzerne” ihren Beitrag zum Gemeinwohl leisten müssten. “Aggressive Steuertricks, mit denen Gewinne künstlich in Niedrigsteuerländer verlagert werden, dürfen wir nicht einfach hinnehmen”, erklärte sie.

Die neue Regelung sieht vor, dass große Firmen ihre Gewinne und Steuerzahlungen für alle 27 EU-Länder sowie Staaten, die auf der sogenannten Schwarzen Liste der Steueroasen der EU stehen, offenlegen.

Das Europaparlament sprach in einer Erklärung von einem “Meilenstein” bei der Steuertransparenz. Der grüne Europaabgeordnete Sven Giegold sah ein “scharfes Schwert gegen Steuervermeidung”. Denn die Offenlegungspflicht mache die Praktiken sichtbar und könne für Unternehmen zu “Reputationsschäden” führen. 

Skeptisch zeigte sich dagegen der  CSU-Abgeordnete Markus Ferber. Er sah lediglich “einen kleinen Schritt zu mehr Steuertransparenz”. Alle Informationen, die nun öffentlich gemacht werden sollten, seien den Steuerbehörden bereits bekannt. “Der Mehrwert dieser Richtlinie wird überschaubar bleiben.”

Die Anti-Korruptionsinitaitive Transparency International zeigte sich “bitter enttäuscht”. Denn der Kompromiss ermögliche “riesige Schlupflöcher, die es Unternehmen weiter erlauben, die meisten ihrer Steuervereinbarungen geheim zu halten”. Tatsächlich gibt es Ausnahmeregelungen. Die Offenlegungspflicht kann fünf Jahre lang umgangen werden, wenn es um sensible Geschäftsgeheimnnisse geht.

Die Linke im Europaparlament und Organisationen wie Oxfam oder Attac kritisierten, dass die Regelung auf 46 Länder beschränkt sei. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) beklagte hingegen, die öffentliche Preisgabe sensibler Unternehmensdaten sei “ein harter Schlag für den Wirtschaftsstandort Europa”. Europäischen Unternehmen drohten nun “erhebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber Wettbewerbern aus Drittstaaten”, ohne dass ein nennenswerter Vorteil entstehe.

Die vorläufige Einigung der Unterhändler muss nochmals vom Europaparlament und den Mitgliedstaaten bestätigt werden. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

Quelle: AFP

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