Bundeskabinett beschließt Pflegereform

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Die nach langem Ringen in der Koalition ausgehandelte Pflegereform ist am Mittwoch vom Kabinett beschlossen worden. Kernpunkte sind Schritte zu einer besseren Entlohnung von Pflegekräften sowie eine begrenzte Entlastung von Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen. Finanziert werden soll dies vor allem durch einen ab 2022 um 0,1 Prozentpunkte erhöhten Pflegebeitrag für Kinderlose sowie einen zusätzlichen Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro jährlich.

Das neue Gesetz sieht ab September eine Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen für alle Pflegeeinrichtungen vor, die Leistungen mit der Pflegeversicherung abrechnen. Anerkannt werden auch kirchenarbeitsrechtliche Regelungen. Den Einrichtungen soll die Bezahlung nach Tarif vollständig durch die Pflegekassen refinanziert werden. Bislang wird laut Bundesarbeitsministerium etwa die Hälfte der rund 1,2 Millionen Pflegerinnen und Pfleger in Deutschland nicht nach Tarif bezahlt.

Um eine finanzielle Überforderung von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern zu vermeiden, soll deren Eigenanteil schrittweise reduziert werden. Im ersten Jahr des Heimaufenthalts trägt die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils. Im zweiten Jahr übernimmt die Pflegekasse 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. Nicht von der Entlastung betroffen sind allerdings sonstige Bestandteile des Eigenanteils, insbesondere für Unterkunft und Verpflegung. In der ambulanten Pflege sollen die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um fünf Prozent erhöht werden.

Ausgebaut werden soll der Anspruch auf Kurzzeitpflege, wenn zum Beispiel nach einer Krankenhausbehandlung kurzfristig ein höherer Pflegebedarf entsteht. Dafür soll der Leistungsbeitrag der Pflegeversicherung um zehn Prozent angehoben werden. Zudem wird ein neuer Anspruch auf eine bis zu zehntägige Übergangspflege eingeführt, wenn nach einer Krankenhausbehandlung eine Pflege im eigenen Haushalt oder in einer Kurzzeitpflege nicht sichergestellt werden kann.

Weitere Neuregelungen betreffen die Arbeit der Pflegekräfte. Sie sollen mehr Entscheidungsbefugnisse bei der Auswahl der richtigen Hilfsmittel sowie der häuslichen Versorgung von Pflegebedürftigen erhalten. Für Pflegeheime soll künftig ein einheitlicher Personalschlüssel gelten, was die Einstellung zusätzlicher Pflegekräfte ermöglichen soll.

Das neue Gesetz soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden, indem es als Änderungsantrag an ein bereits in der Beratung befindliches anderes Gesetz angefügt wird. Vom Kabinett beschlossen wurde formal eine sogenannte Formulierungshilfe für den geplanten Antrag der Koalitionsfraktionen. Teile der Opposition sowie Sozialverbände kritisieren die Neuregelungen als unzureichend.

Quelle: AFP

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