Die Zulassung eines Generikums in Deutschland auf Basis einer von Großbritannien übermittelten Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Originalmittels ist verfassungsgemäß. Sie verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen die EU-Grundrechtecharta, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit. Es ging um Antibiotika für Tiere. (Az. 2 BvR 206/14)
Die Rechteinhaber des von Bayer entwickelten Arzneimittels Baytril hatten sich bereits zuvor erfolglos durch alle Instanzen geklagt. Strittig war die Zulassung des Generikums Enroxil in Deutschland, die 2006 beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beantragt wurde. Enroxil wurde damals schon in mehreren anderen EU-Ländern eingesetzt.
Das Bundesamt beanstandete zunächst, dass Unterlagen zur Umweltverträglichkeit des Mittels fehlten. Deshalb übersandte die britische Zulassungsbehörde ihren Beurteilungsbericht, den sie zur Verlängerung der Zulassung von Baytril in Großbritannien 2004 auf Grundlage von dessen Daten erstellt hatte. Daraufhin wurde in Deutschland die Zulassung für Enroxil erteilt.
Die Verfassungsbeschwerde dagegen sei unbegründet, entschieden die Karlsruher Richter nun. Sie konnten keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit oder anderer Grundrechte erkennen.
Quelle: AFP