Der Bundesfinanzhof hat die Klage eines Steuerberaters wegen des Vorwurfs der Doppelbesteuerung zurückgewiesen. Es liege in dem vorliegenden Fall keine Doppelbesteuerung vor, weshalb die Revision unbegründet sei, urteilte das höchste deutsche Steuergericht am Montag in München. Die Richter legten allerdings erstmals eine konkrete Formel für die Berechnung der doppelten Besteuerung fest, von der in Zukunft zahlreiche Rentner betroffen sein werden.
Der Bundesfinanzhof will am Montag noch in einem zweiten Verfahren entscheiden. Obwohl der Kläger im ersten Verfahren verlor, hat das Urteil nun weitreichende Folgen für die Rentner. So legte der Bundesfinanzhof fest, dass der Grundfreibetrag bei der Berechnung des steuerfreien Rentenbezugs unberücksichtigt bleiben muss. Auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die der Steuerpflichtige selbst trägt, müssen künftig unberücksichtigt bleiben
Ursprung des Verfahrens ist die 2005 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachte nachgelagerte Besteuerung. Die bis 2040 laufende Übergangsregelung dafür hält der Bundesfinanzhof weiter für verfassungsgemäß.
Quelle: AFP