Syrisches Gericht verweigert meisten Antragstellern Kandidatur gegen Assad

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Für die Präsidentschaftswahl in Syrien in rund drei Wochen sind aus einem Feld von mehr als vier Dutzend Antragstellern nur zwei Gegenkandidaten gegen Amtsinhaber Baschar al-Assad zugelassen worden. Anderen 48 Antragstellern verweigerte das Verfassungsgericht in einem am Montag veröffentlichten Beschluss die Zulassung zur Kandidatur. Die Richter am Verfassungsgericht sind von Assad ernannt. Sein Sieg bei der Wahl am 26. Mai gilt als sicher. 

Das Verfassungsgericht genehmigte nur drei Kandidaturen für das Präsidentenamt, darunter die von Assad selbst. Gegen ihn antreten dürfen lediglich der frühere Minister Abdallah Sallum Abdallah sowie Mahmud Marei, ein Mitglied der “tolerierten Opposition”. Exilierte Assad-Gegner betrachten diese offiziell zugelassene “Opposition” als Teil von Assads Machtapparat.

Alle anderen 48 Anträge auf Kandidatur für das höchste Staatsamt verwarf das Gericht mit der Begründung, dass sie nicht “die verfassungsmäßigen und gesetzlichen Erfordernisse” erfüllten. Die abgelehnten Antragsteller haben eine Frist bis Ende dieser Woche, um Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. 

Viele Oppositionspolitiker im Exil sind ohnehin von der Präsidentschaftswahl ausgeschlossen – ein Gesetz schreibt vor, dass die Kandidaten innerhalb des vergangenen Jahrzehnts ununterbrochen in Syrien gelebt haben müssen.

Assad ist seit 21 Jahren an der Macht. Bei der Wahl tritt er für eine vierte Amtszeit an. Es handelt sich um die zweite Präsidentschaftswahl in Syrien seit Beginn des Bürgerkriegs im Jahr 2011. In dem Konflikt sind mehr als als 388.000 Menschen getötet und Millionen Menschen in die Flucht getrieben worden.

Quelle: AFP

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