Das Landesverfassungsgericht von Sachsen-Anhalt verkündet am Montag (14.00 Uhr) seine Entscheidung zur Zulässigkeit einer reinen Briefwahl. Der Landtag in Magdeburg änderte im Herbst wegen der Corona-Pandemie das Wahlrecht und eröffnete grundsätzlich die Möglichkeit, die Landtagswahl auch als reine Briefwahl abzuhalten. Dagegen klagten die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Sie sehen insbesondere die Wahlfreiheit, das Wahlgeheimnis und den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verletzt.
In Sachsen-Anhalt wird am 6. Juni ein neuer Landtag gewählt. Landeswahlleiterin Christa Dieckmann schloss am Freitag eine reine Briefwahl bereits aus und verwies auf die hohen verfassungsrechtlichen Hürden einer solchen Abstimmung. Zudem sieht sie die Wahllokale durch umfassende Hygienekonzepte gut vorbereitet und vertraut auf weiterhin sinkende Infektionszahlen.
Quelle: AFP