Mehr als ein Drittel der Berufstätigen, die sich zu Hause als Hauptperson um pflegebedürftige Angehörige kümmern, müssen ihre Erwerbstätigkeit deshalb stark einschränken oder ganz aufgeben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Grünen-Anfrage hervor, wie die “Augsburger Allgemeine” am Montag berichtete. Demnach konnten 37 Prozent der Betroffenen wegen der Pflegearbeit ihren Beruf nicht mehr uneingeschränkt fortführen, mehr als jede achte Hauptpflegeperson kündigte den Job.
“Aufgrund der Übernahme von pflegerischen Aufgaben haben 13 Prozent die Erwerbstätigkeit vollständig aufgegeben und 24 Prozent die Erwerbstätigkeit eingeschränkt”, zitierte die Zeitung aus der Regierungsantwort.
Demnach sind hunderttausende Bundesbürger betroffen: Laut Bundesregierung gibt es allein über eine Million Erwerbsfähige unterhalb des Rentenalters, die Angehörige mit Pflegegrad zwei oder höher zu Hause versorgen und deshalb Zuschüsse zur Rentenversicherung erhalten.
Die Ausgaben für das von der Pflegeversicherung gezahlte Pflegegeld zur Angehörigenpflege stiegen der Regierungsantwort zufolge allein im vergangenen Jahr um über acht Prozent auf 12,7 Milliarden Euro. Die Zuschüsse zu Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige stiegen demnach um 13 Prozent auf 2,7 Milliarden Euro.
Die Pflegeexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Kordula Schulz-Asche, kritisierte, dass für die meisten Betroffenen die Pflege ihrer Angehörigen mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden sei. “Menschen, die sich in Familie, Freundeskreis oder Nachbarschaft um andere Menschen kümmern, sollten dafür nicht auch noch bezahlen müssen”, sagte sie der Zeitung.
Die Grünen wollen im Wahlkampf auf ein “Konzept der doppelten Pflegegarantie” setzen, so Schulz-Asche: “Wir wollen dafür sorgen, dass Pflegebedürftige die Pflege bekommen, die sie brauchen, ohne befürchten zu müssen, dadurch in Armut zu rutschen.”
Der Regierungsantwort zufolge nimmt die häusliche Pflege für die meisten genauso viel Zeit wie ein Vollzeitberuf in Anspruch: “Im Durchschnitt wenden die privaten Hauptpflegepersonen für die Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen wöchentlich rund 34 Stunden auf.” Der durchschnittliche Zeitaufwand steige von 22 Stunden bei Pflegegrad eins über 38 Stunden im Pflegegrad drei auf rund 56 Stunden im Pflegegrad fünf. Etwa 60 Prozent der in der häuslichen Pflege versorgten Pflegebedürftigen seien dabei vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen mit Pflegegrad eins oder zwei eingestuft.
Quelle: AFP