Angeklagter im Prozess um tödlichen Messerangriff von Dresden schweigt zunächst

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Zum Beginn des Prozesses um den islamistisch motivierten Messerangriff von Dresden hat der angeklagte Syrer zunächst geschwiegen. Sein Mandant Abdullah A. werde sich nicht zur Sache äußern, sagte dessen Anwalt am Montag vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Dresden. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 21-Jährigen Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Zudem komme für den Angeklagten auch eine Sicherungsverwahrung in Betracht, sagte der Anklagevertreter Marco Maier.

Der Angeklagte soll im vergangenen Oktober in der Dresdner Innenstadt auf zwei Männer eingestochen haben. Ein 55-Jähriger starb, sein 53-jähriger Begleiter überlebte den Anschlag schwer verletzt. Die beiden waren als Touristen in Sachsen.

A. habe “aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch” einen Menschen getötet und einen weitere versucht zu töten, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft bei der Anklageverlesung. Maier schilderte, wie der vorbestrafte Angeklagte die Tat vorbereitete und am 4. Oktober vergangenen Jahres, wenige Tage nach seiner Haftentlassung, den Anschlag verübte.

A. kaufte sich laut Anklage mehrere scharfe Küchenmesser und begab sich “getragen von seiner radikalislamischen Gesinnung” ins Dresdner Zentrum. Er sei dort auf die beiden Männer getroffen, die er als Homosexuelle zu erkennen glaubte. Er habe sich entschlossen, den von ihm als ungläubig angesehenen Opfern “das Leben zu nehmen” und sie für ihre Homosexualität “mit dem Tode” zu bestrafen.

Der Anklagevertreter schilderte, wie sich A. den Männern von hinten näherte, “um sich deren Arg- und Wehrlosigkeit zunutze zu machen”. Er habe mit einem Messer mit einer 21 Zentimeter langen Klinge auf eines der Opfer eingestochen und nahezu gleichzeitig dem anderen Mann ein weiteres Messer in den Körper gestoßen. Anschließend flüchtete er.

Einer der Männer starb im Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen, der andere Mann überlebte schwer verletzt. Er tritt im Prozess auch als Nebenkläger auf. A. wurde einige Tage nach der Tat gefasst.

Für die Verhandlung sind zunächst Termine bis Ende Mai anberaumt. Die Tat sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil der mutmaßliche Täter erheblich vorbestraft ist und erst wenige Tage zuvor aus einer Jugendstrafvollzugsanstalt entlassen wurde. Er wurde sowohl vom Landeskriminalamt als auch vom Verfassungsschutz observiert.

Quelle: AFP

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