Gewerkschaft kündigt nach ergebnisloser Tarifrunde Streiks in Fleischwirtschaft an

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Im Tarifkonflikt in der Fleischwirtschaft hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) nach einer weiteren ergebnislosen Verhandlungsrunde Streiks angekündigt. NGG-Vize Freddy Adjan warnte vor “möglichen Problemen in der kommenden Grillsaison”, da die Unternehmen laut Arbeitsschutzkontrollgesetz ab dem 1. April keine Leiharbeit mehr einsetzen dürften. Die Arbeitgeber erklärten, mit ihrem Angebot, den Mindestlohn stufenweise auf 12,00 Euro anzuheben, seien sie “an die Schmerzgrenze” gegangen.

Gewerkschaft und Arbeitgeber hatten am Montag in der dritten Runde verhandelt. Die NGG fordert 12,50 Euro pro Stunde für alle Beschäftigten in den Bereichen Schlachtung und Verarbeitung als Einstieg. Nach einer kurzen Einarbeitungszeit soll auf 14,00 Euro erhöht werden. Facharbeiter sollen in jedem Fall 17,00 Euro pro Stunde bekommen. Außerdem strebt die NGG Vereinbarungen über Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Zuschläge und Urlaub für rund 160.000  Beschäftigte an.

Die Arbeitgeber boten an, den Stundenlohn von derzeit 9,50 Euro “in Teilen der Branche” ab sofort auf einen Mindestlohn von 10,50 Euro anzuheben und bis zum 1. Dezember 2023 dann auf 12,00 Euro. “Damit würde der tarifliche Mindestlohn innerhalb von zweieinhalb Jahren um 25 Prozent zum jetzigen Mindestlohn steigen”, erläuterte der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, Theo Egbers. 

Demnach war die NGG nicht bereit, auf Basis des unterbreiteten Angebots weiter zu verhandeln. “Die Arbeitgeberseite bedauert diese Entscheidung für die eigenen Arbeitnehmer sehr.”

NGG-Vize Adjan erklärte, das Angebot eines Mindestlohns von 10,50 Euro habe erst ab dem 1. Juli 2021 gegolten. “Arbeitgeber, die Jahr für Jahr Millionen-Umsätze einfahren, bezeichnen 10,50 Euro pro Stunde als ihre Schmerzgrenze. Für diejenigen, die weiter mit solch einem Armutslohn klarkommen sollen, ist das der pure Hohn.”

Auch DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel erklärte, eine Umsetzung der Forderungen der NGG könnte “Schluss machen mit Ausbeutung und Hungerlöhnen in der Fleischwirtschaft”. Es sei aber “gelebte Realität” vieler Arbeitgeber in der Branche, Sozialpartnerschaft in Sonntagsreden zu begrüßen und im Ernstfall genau das Gegenteil zu vertreten, kritisierte sie. 

Zum 1. Januar war der Einsatz von Werkverträgen in Schlachthöfen verboten worden. Für die Leiharbeit gilt noch eine entsprechende Übergangsfrist bis 1. April. Die Option, in den Betrieben der Fleischindustrie weiterhin maximal acht Prozent Leiharbeitnehmer zu beschäftigen, steht laut DGB im neuen Arbeitsschutzkontrollgesetz unter Tarifvorbehalt – ein neuer Tarifvertrag ist also Voraussetzung. Adjan warnte: “Unternehmen, die ab dem 1. April Leiharbeit einsetzen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 500.000 Euro geahndet wird.”  

Quelle: AFP

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